Von einigen Banken, so beispielsweise von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank, sind vielfach Darlehen ausgereicht worden, die einen sogenannten Zins-Cap vorsehen. Dabei wird ein variabler Zins vereinbart, der sich innerhalb eines vertraglich festgelegten Zinskorridors – also einer Zinsunter- und Zinsobergrenze - bewegt. Je nach Vereinbarung, wird dabei etwa ein Zinssatz von mindestens 3,5 und höchstens 4,5 Prozent festgelegt. Für diesen Zins-Cap wird eine Zins-Cap-Prämie vereinbart, etwa von 2,0 Prozent, die sofort fällig sein soll. [weiterlesen…]