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Erfolg für Anleger von MPC-Schiffsfonds: Hahn Rechtsanwälte schließen Vergleich mit 75 Prozent-Quote

Hamburg: 05.12.2011

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat vor dem Oberlandesgericht Celle für eine Rentnerin aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen mit der Kreissparkasse Osterholz einen Vergleich mit einer Quote von 75 Prozent geschlossen. Die Anlegerin erhält jetzt Schadensersatz in Höhe von 200.000 Euro. Dafür muss die Anlegerin ihre drei Schiffsbeteiligungen auf die Bank übertragen. Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines Kundenberaters der Kreissparkasse Osterholz drei Schiffsfonds über insgesamt 250.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio gezeichnet. „Wenn man berücksichtigt, dass die Anlegerin noch Ausschüttungen in Höhe von 33.987,50 Euro erhalten hat und sie deshalb vorrangig nur auf ihren entgangenen Gewinn verzichtet“, ist das nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn „ein sehr gutes Ergebnis“.

Bei den Beteiligungen handelte es sich um solche an der MS „Santa B-Schiffe“ GmbH & Co. KG und der „Santa P-Schiffe“ 2 vom Emissionshauses MPC Capital AG sowie an der MS „Esterbroker“ Reederei Tamke GmbH & Co. KG. hrp hatte bereits vor etwas mehr als einem Jahr für die Rentnerin die Kreisparkasse Osterholz auf Schadensatz in Anspruch genommen und beim Landgericht Verden Klage erhoben. Der Vorwurf: Falschberatung und insbesondere Verheimlichung von Rückvergütungen. Unbestritten hatte der Kundenberater die Anlegerin nicht über von der Bank vereinnahmte Rückvergütungen von 23.000 Euro aufgeklärt. Das Landgericht Verden hatte die Klage mit einer nicht haltbaren Begründung abgewiesen. Das vermeintliche Argument der Richter war, dass es sich angeblich nicht um aufklärungsbedürftige Vertriebsprovisionen gehandelt habe. Dies sah das Oberlandesgericht Celle anders. Daraufhin einigten sich die Parteien mit dem oben genannten Ergebnis.

Deshalb macht Anwalt Hahn den Zehntausenden von geschädigten Schiffsfonds-Anlegern Hoffnung: „Eine Falschberatung einer anlageberatenden Bank eröffnet für den geschädigten Anleger sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Das kann bis zur Rückabwicklung der kompletten Beteiligung gehen. Betroffene Anleger sollten sich von fachlich manchmal nicht sehr kompetenten Erstgerichten auf keinen Fall einschüchtern lassen.“ Mit zahlreichen Banken und Sparkassen ließen sich auch außergerichtliche Einigungen erzielen. Doch in der Regel, bedauert Hahn, „können wir über die erzielten Ergebnisse wegen vertraglich vereinbarter Stillschweigensvereinbarungen öffentlich nicht berichten“.

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