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Hahn Rechtsanwälte führt Pilotklage gegen Gründungs-kommanditistin der KanAm USA XXII

Pressemeldung
Stuttgart: 21.05.2012

Hahn Rechtsanwälte hat jetzt eine erste Klage beim Landgericht München I gegen die KanAm Grundbesitz GmbH eingereicht. Sie ist unter anderem Gründungskommanditistin bei den geschlossenen Immobilienfonds KanAm XXII Limited Partnership und KanAm Real Estate Partners I L.P. Beide haben in das US-amerikanische Projekt „Meadowlands Xanadu“ investiert. Dieses große Einkaufs- und Erlebniszentrum, das inzwischen in „American Dream Medowlands“ umbenannt wurde, hat sich als „Fass ohne Boden“ entpuppt, mit entsprechenden Konsequenzen: Anleger des KanAm XXII Limited Partnership stehen – abgesehen von bereits gezahlten Ausschüttungen – vor dem Totalverlust.

Die KanAm Grundbesitz GmbH wird nun im Rahmen einer Pilotklage für die KanAm USA XXII auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen. Nach Einschätzung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte, die dieses Verfahren führt, lassen sich insbesondere Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden begründen. „In diesen Fällen“, so Brockmann weiter, „lassen sich zudem oftmals akzeptable Vergleichslösungen mit den beratenden Banken erreichen“. Hahn Rechtsanwälte hat bereits für mehrere Mandanten Vergleiche mit verschiedenen Banken abschließen können. Dabei kommt den Anlegern insbesondere die Rechtsprechung zu den verschwiegenen Kick-Back-Zahlungen (Provisionen) zur Hilfe.

 

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