Hahn Rechtsanwälte bietet Info-Tage in Stuttgart, München, Köln, Frankfurt a.M., Hamburg und Bremen an.
Oft waren es auf Sicherheit bedachte ältere Kunden, die sich unter anderem auf Empfehlung der Commerzbank AG an den sog. PRORENDITA-Fonds beteiligt haben. Wie der Name der Fonds bereits assoziiert – pro rendita – sollte vor allem die Rendite für das Investment sprechen. PRORENDITA steht für Lebensversicherungsfonds, die in britische Zweitmarktpolicen (TEPs) investieren und von Ideenkapital aufgelegt worden sind.
Die Fondsgesellschaften erweisen sich jedoch alles andere als Renditeanlage, sondern als Verlustmodell. Nach den letzten Mitteilungen der Verwaltungsgesellschaften ergeben sich folgende geschätzte Verluste für die Anleger:
PRORENDITA 1: 60%
PRORENDITA 2: 74%
PRORENDITA 3: 77%
PRORENDITA 4: 71%
PRORENDITA 5: 30%
„Bei der Beratung lassen sich bei zumeist gravierende Beratungs- und Aufklärungsdefizite ausmachen“, konstatiert Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits eine größere Anzahl von Gesellschaftern gegen die Commerzbank AG sowie andere Beratungsunternehmen. In der Regel lassen sich dabei Pflichtverletzungen unter dem Gesichtspunkt verschwiegener Kick-Back-Zahlungen begründen.
Anlässlich der zu erwartenden hohen Verluste bietet Hahn Rechtsanwälte mehrere Informationstage in verschiedenen Städten an, so in Stuttgart, München, Köln, Frankfurt a.M., Hamburg und Bremen. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Teilnahme an dem Info-Tag ist kostenfrei.
Für betroffene Anleger haben wir zudem allgemeine Handlungsempfehlungen vorbereitet, die Sie per E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de unter dem Stichwort „Handlungsempfehlungen Prorendita“ abfordern können.
















Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

hrp-Podcast