Hahn, Reinermann & Partner trennen sich von Dr. Ausborn und verstärken sich weiter
Hamburg: 05.10.2004
Ende letzten Jahres hatten Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) in Hamburg in der Nähe der Speicherstadt eine Niederlassung eröffnet. Die Kanzlei ist bundesweit im Kapitalanlagerecht, Bank- und Börsenrecht ausschließlich auf Anlegerseite tätig. HRP hatte im Oktober 2003 in Hamburg die Kanzlei von Dr. Ausborn bzw. bestehende Mandate von ihm übernommen.
Dr. Ausborn war danach für HRP als freier Mitarbeiter weiter tätig. Mitte August 2004 haben sich die Anlegeranwälte nunmehr wegen unterschiedlicher Auffassungen von dem bereits 70-jährigen Kollegen getrennt. Zu dem Hamburger Team von HRP gehört u.a. der seit etwa 20 Jahren im Kapitalanlagerecht tätige Anwalt Peter Hahn. Neben Rechtsanwalt Niels Andersen ist nunmehr als weitere anwaltliche Verstärkung Dr. Johannes Gerneth hinzugekommen, der bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung in den vorgenannten Rechtsgebieten verfügt.
Die Anwaltskanzlei HRP wird auf dem 9. Hamburger Börsentag am Samstag, den 23.10.2004, in der Börse Hamburg in Halle 1 mit einem Info-Stand präsent sein. Auf dieser Informationsmesse werden Herr Hahn und Herr Andersen ab 14.00 Uhr etwa einstündig mit anschließender Diskussion zum Thema „Wie soll ich mich aktuell als Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds verhalten?", referieren.
Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwalt Peter Hahn
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