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DBVI-Deutschlandfonds: HRP bereitet Musterklagen gegen Banken vor

Hamburg: 09.02.2005

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) bereitet zurzeit erste Pilotklagen für Gesellschafter der beiden Deutschlandfonds gegen verschiedene finanzierende Banken vor.

Die beiden geschlossenen Immobilienfonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG (DBVI) befinden sich aktuell in der Krise. Die versprochenen Ausschüttungen sind für die etwa 16.000 Gesellschafter erheblich gekürzt worden. Auch werden die Auseinandersetzungsguthaben der Anleger des ersten Deutschlandfonds bei Kündigung ihrer Beteiligungen nur knapp 67 % der Beteiligungssumme incl. Agio ausmachen. Da die Beteiligungen überwiegend fremdfinanziert worden sind, ergibt sich bereits jetzt eine erhebliche Deckungslücke. Wegen der Diskrepanz zwischen dem Kreditsaldo und dem Beteiligungswert sollten Betroffene, so Anlegeranwalt Peter Hahn von HRP, ihre Ansprüche gegen die finanzierenden Banken geltend machen. Aufgrund der Tatsache, dass die Darlehensverträge von der Treuhänderin, der Procurator Treuhand GmbH, abgeschlossen worden sind, sind die Darlehensverträge wegen Verstoßes der Vollmachten gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam. Insbesondere die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die Privatbank Reithinger & Co. haben Beteiligungen für Gesellschafter der Deutschlandfonds kreditfinanziert. Bisher scheinen diese, abgesehen von wirtschaftlichen Härtefällen, noch nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit, der zumindest eine Darlehensreduzierung vorsieht. Durch eine solche Vereinbarung würden die Beteiligungen wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage gestellt werden. Vor diesem Hintergrund bereitet HRP derzeit für verschiedene Mandanten erste Klagen gegen diese Banken vor. Anwalt Hahn beurteilt die Erfolgsaussichten optimistisch. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt vor kurzem in einem vergleichbaren Fall der Klage eines Anlegers stattgegeben (Urteil v. 24.11.2004, Az. 9 U 94/03). „Anleger der Deutschlandfonds werden ihre Ansprüche außergerichtlich aber nur dann,“ so Hahn weiter, „erfolgreich durchsetzen, wenn sie sich zu einem gemeinsamen Vorgehen entschließen können.“ Im Rahmen der „HRP-Fondsinitiative“ bietet Anlegeranwalt Hahn am 28.04.2005 in Bremen und am 29.04.2005 in Hamburgeine kostenfreie Informationsveranstaltung an.


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