DBVI in der Krise? - Ausschüttungen der Deutschlandfonds reduziert
Bremen/Hamburg: 10.11.2004
Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) ist in letzter Zeit wegen ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Klaus Thannhuber, gegen den derzeit wegen Verdachtes auf Anlagebetrug ermittelt wird, negativ in die Schlagzeilen geraten. Aber auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gibt Anlass zur Sorge: Aus der Pressemitteilung der DBVI vom 30.07.2004 ist zu entnehmen, dass die Gesellschaft für 2003 mit 7,3 Mio. € erneut einen deutlichen Verlust zu verzeichnen hat. Grund dafür sei u. a. die Ausschüttungskürzung bei den beiden Deutschlandfonds. Auch eine Anfrage bei der Procurator Treuhand GmbH hat ergeben, dass die derzeitigen Auseinandersetzungswerte bei Kündigung der Beteiligung an der Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG (1. Deutschlandfonds KG) nicht gerade üppig ausfallen werden. So beläuft sich der Auszahlbetrag für einen Gesellschafter an dem vorgenannten Fonds nur noch auf knapp 67 % der Beteiligungssumme inkl. Agio. Da die Beteiligungen üblicherweise kreditfinanziert sind, stellt sich regelmäßig schon jetzt eine erhebliche Deckungslücke ein. Wegen der Reduzierung der Ausschüttungen bei beiden Deutschlandfonds ergibt sich für die Anleger ein spürbar höherer monatlicher Aufwand.
Angesichts der sich einstellenden Diskrepanz zwischen Kreditverbindlichkeiten und Beteiligungswert sollten sich die Anleger anwaltlich beraten lassen. Regelmäßig lassen sich Ansprüche erfolgversprechend herleiten, insbesondere dann, wenn - wie bei dem o. g. Deutschlandfonds - die Darlehensverträge von dem Treuhänder abgeschlossen worden sind. Die Darlehensnehmer sollten ihre Chance nutzen, ihr Investment durch eine - auch nach Einschätzung von Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) auf dem außergerichtlichem Verhandlungsweg durchsetzbare - Darlehensreduzierung wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen. Wegen der sehr viel besseren Erfolgsaussichten rät er zu einem gemeinsamen Vorgehen aller Fondsgesellschafter. HRP wird in Kürze im Rahmen ihrer HRP-Fonds-Initiative in einem ersten Pilotverfahren für einen Gesellschafter der Deutschlandsfonds KG außergerichtlich Ansprüche gegenüber der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) geltend machen.
Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwalt Peter Hahn
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