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Juristischer Erfolg für geschädigten Anleger - Vermittler der Göttinger Gruppe zu Schadensersatz verurteilt

Bremen/Göttingen: 11.04.2002

Das Amtsgericht Göttingen hat einen Anlageberater aus Bremen verurteilt, wegen falscher Beratung Schadensersatz zu leisten. Geklagt hat ein Maurer aus Bassum, der bei dem Vermittler eine höchst riskante Unternehmensbeteiligung der Securenta AG als Altersversorgung gezeichnet hatte. Er hatte 1998 zunächst 10.000 Mark eingezahlt und sich verpflichtet, zehn Jahre lang monatliche Raten von knapp 370 Mark zu leisten. Dafür sollte er nach Ablauf der Vertragszeit eine stattliche Zusatzrente erhalten. Das galt allerdings nur unter Vorbehalt der Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und obendrein untersagte das Bundesamt für das Kreditwesen später das Verfahren, weil dem Unternehmen die dafür notwendige Konzession fehlte.

Nach Angaben des Bremer Rechtsanwaltes Peter Hahn, der die Klage gegen den Vermittler und eine Tochtergesellschaft der Göttinger Gruppe vertreten hat, folgten die Richter seiner Argumentation, der Kläger sei nicht ausreichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden. Rechtsanwalt Hahn: "Eine Beratung muß auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also anlegergerecht sein."

Zwar hätte sein Mandant zu Hause an zwei Tagen gut 15 Stunden lang mit dem Anlageberater gesprochen, was jedoch nach Auffassung des Gerichts eher zu einer Verwirrung, denn zur Aufklärung über die Risiken der speziellen Anlageform geführt habe. Der Maurer hatte schließlich sogar eine Klausel unterschrieben, in der er auf einen möglichen Totalverlust seiner Einlage hingewiesen wurde. Während der Beratungsgespräche seien dem Kunden zwar auch negative Presseberichte über die Beteiligungsgesellschaft vorgelegt worden, doch habe der Berater diese mit positiven Gutachten entschärft und dadurch deren Inhalt entstellt.

Hahn: "Mein Mandant wäre die Beteiligung niemals eingegangen, wäre ihm das hohe Risiko bewußt gewesen." Das Göttinger Gericht folgte dieser Einlassung und verwies auf die erkennbare Unkenntnis des Klägers in finanziellen Fragen. Anleger könnten sich grundsätzlich auf den Sachverstand der Berater verlassen und brauchten eine angebotene Kapitalanlage nicht selbst zu überprüfen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag.

Für geschädigte Anleger der Göttinger Gruppe bietet das Urteil, so Hahn, einen -nicht nur auf den Einzelfall beschränkten - Lösungsansatz und damit auch für andere Anleger eine Möglichkeit, Ersatz für den entstandenen Schaden zu erlangen.


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