Erster Erfolg für Bast-Bau-Anleger - Bank stimmt außergerichtlicher Rückabwicklung zu
Bremen: 2002
Der massive juristische Druck der Bast-Bau-Anleger zahlt sich aus. Nach Angaben des Bremer Rechtsanwaltes Peter Hahn stimmte die HypoVereinsbank jetzt erstmals der Rückübertragung einer Wohnung gegen Zahlung eines geringen Ausgleichsbetrages zu. Über die genauen Modalitäten des aussergerichtlichen Vergleichs habe man allerdings Stillschweigen vereinbart. Hahn vertritt zusammen mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius F. Reiter und dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhard Baum eine Reihe von Anlegern der inzwischen insolventen Bast-Bau-Gruppe.
Die Banken hatten seinerzeit unter anderem mit langfristigen Mietgarantien Kunden geködert, die auf Grund der "Sorglos-Immobilien-Philosophie" bereit waren, sogar ein deutlich höheres Preisniveau zu akzeptieren. Zum Teil sei das Doppelte des tatsächlichen Verkehrswertes gezahlt worden. Nach der Pleite machen die Anleger nun Schadensersatz geltend oder verlangen eine Rückabwicklung. Hahn sieht dabei gute Chancen: "Nach der aktuellen Rechtsprechung haftet die finanzierende Bank für eine fehlgeschlagene Kapitalanlage, wenn sie systematisch in den Vertrieb eingeschaltet war oder wenn sie die unrichtige Wertberechung der Immobilie kannte beziehungsweise hätte kennen müssen." Gerade die bayerische HypoVereinsbank, die seinerzeit noch als Hypo-Bank München firmierte, habe im großen Stil Bast-Bau-Immobilen vermittelt.
Inzwischen haben sich bundesweit mehr als 2.500 der rund 7.000 Bast-Bau-Anleger zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie mussten feststellen, dass nach der Pleite des Garantiegebers, eine vollmundige Mietgarantie nicht mehr viel wert ist. Manche Objekte werden nach Ansicht von Experten selbst bei einem Verkauf nach zehn Jahren keinen Preis erzielen, der ausreicht, den Restsaldo bei der Bank abzulösen.
Rechtsanwalt Peter Hahn beauftragt inzwischen im Namen seiner Mandaten sogar eine bekannte Detektei mit aufwändigen Hintergrundrecherchen. Die Arbeit von Detektiv Fuchsgruber war kürzlich auch Thema der Reportage "Die Immobilienfalle" im ARD-Fernsehen. Die Anwälte wollen so die enge Verbindung zwischen Kreditinstitut und Bauunternehmen belegen.
Hahn und Partner stimmen bei ihren Klagen die Taktik grundsätzlich auf den jeweiligen Einzelfall ab: "Wir halten bei aussergerichtlichen Verhandlungen mit den Banken Darlehensreduzierungen von etwa einem Drittel für realistisch und durchsetzbar."
Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwalt Peter Hahn
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