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Anwalt rät: Bankenhaftung prüfen! Schlagerproduzent klagt wegen Verlusten bei Julius Bär-Fonds

Bremen/Frankfurt: 2002

Der bekannte Schlagerproduzent Jack White will rund 1,5 Millio-nen Euro von dem Bankhaus Julius Bär aus Zürich zurück. Die Fonds der Schweizer Privatbank haben in den vergangenen Monaten rund 80 Prozent an Wert verloren. Der Produzent von Roland Kaiser, Tony Marshall und Hansi Hinterseer hat die eidgenössische Bank auf Schadensersatz verklagt.

Aber auch weniger prominente Anleger haben nach Ansicht des Bremer Rechtsanwalts Peter Hahn gute Chancen, ihre dramatischen Verluste erstattet zu bekommen. Banken haften bei nicht anlegergerechter Beratung. Hahn vertritt unter anderem eine junge Frau, der von der Bremer Sparkasse ein Julius-Bär-Fond empfohlen worden war. Das Institut war Kooperationspartner der Frankfurter Julius Bär Kapitalanlage AG (KAG) und hat inzwischen eingeräumt, wegen der ins Bodenlose gestürzten Kurse bei Eigengeschäften selbst hohe Verluste mit Spezial-Aktienfonds erlitten zu haben. Insider sprechen von mehr als 50 Millionen Euro. Hahn: "Zahlreiche Banken haben unerfahrenen Kunden die Fonds empfohlen, ganz offensichtlich ohne die vor-geschriebene anlegergerechte Beratung."

Dabei hätten die Institute obendrein die Risiken massiv unterschätzt. Als Fondmanager fungierte bei der Schweizer Bank der als "Nebenwerte-Papst" bekannte Kurt Ochner. Er ist inzwischen längst gefeuert. Ochner hatte für die Bär-Fonds vor allem Unternehmenstitel von sogenannten Start-Ups geordert. Als der Neue Markt ein-brach, rutschten die Papiere der Jungunternehmen ins Bodenlose. Anwalt Hahn wirft den Banken vor, fahrlässig keine Plausibilitätsprüfungen angestellt zu haben: "Die Anleger wurden zum Beispiel nicht über das Debakel von Ochner beim Bankhaus Schröder Münchmeyer Hengst & Co. aufgeklärt." Kurt Ochner habe bei SMH bereits Anfang der Neunziger Jahre ein Desaster bei Nebenwertfonds angerichtet und sei als Fondmanager abgelöst worden.

Auch habe die Bremer Sparkasse versäumt, die Anleger umgehend über Verluste zu informieren. Hahn verweist dabei auf entsprechende Urteile: "Bei Kurseinbrüchen von 15 bis 20 Prozent müssen die Vermögensverwalter ihren Kunden sofort Bescheid geben."

Der Bremer Anwalt ist auf Fragen des Kapitalanlagerechts spezialisiert und vertritt zahlreiche Mandanten, auch gegen andere Kreditinstitute und Fondgesellschaften. Nach seinen Angaben hat die Bremer Sparkasse vor allem konservativen Kunden die hochspekulativen Julius-Bär-Fonds empfohlen: "Die meist vermögenden Anleger haben zum Teil ihre Sparbücher geplündert."

Offensichtlich ist auch der Bremer Sparkasse nicht mehr ganz wohl mit ihrer Julius-Bär-Empfehlung vom Februar 2000. Sie bot inzwischen der Klägerin eine "Kulanzregelung" an. Man wolle der jungen Frau beim Kauf einer Eigentumswohnung einen günstigeren Kredit einräumen, so dass der Verlust im Laufe von zehn Jahren ausgeglichen sei. Rechtsanwalt Peter Hahn sieht darin ein Schuldeingeständnis des Kreditinstitutes und rät allen Anlegern umgehend zu prüfen, ob die Hausbank in Haftung genommen werden kann: "Ich rechne mir für meine Mandanten gute Chancen aus."


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