IBH-Fonds: Raiffeisenbank Schierling-Obertraubling eG
akzeptiert Vergleich
Bremen: 15.03.2005
Für ein Ehepaar aus Lauchringen (Baden-Württemberg) ist der Alptraum nun zu Ende. Es war von der Raiffeisenbank Schierling-Obertraubling eG nach Kreditkündigung wegen Einstellung der Zahlungen gerichtlich auf Darlehensrückzahlung in Höhe von rund 17.500,00 € in Anspruch genommen worden. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Eheleute zunächst zur Rückzahlung des Darlehens verurteilt sowie die Widerklage abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe konnte Hahn, Reinermann & Partner (HRP) für die beklagten Kreditnehmer sodann einen Vergleich erzielen, der diese von der Schuldenlast befreit und eine Teilrückzahlung von Zins und Tilgung beinhaltet.
Wie viele Gering- und Durchschnittsverdiener waren auch die von HRP vertretenen Anleger von der Firma Concept-Capital GmbH zu einem riskanten und zugleich wirtschaftlich unsinnigen Anteilskauf an dem IBH-Fonds „Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR“ überrumpelt worden. Die Finanzierung über die Raiffeisenbank wurde, wie in diesen Fällen üblich, sogleich mit angedient. Das Anlegerehepaar wurde insbesondere mit der falschen Versprechung gelockt, dass sie in finanziellen Notfällen, wenn etwa die Waschmaschine kaputt gehe und sie deshalb Geld benötigten, schon nach zwei Jahren den Fonds verkaufen könnten und somit ihr Geld zurückerhielten.
Von HRP werden zahlreiche IBH-Geschädigte vertreten, die nach ähnlichem „Strickmuster“ eingeworben worden sind Wegen der Insolvenz der Mietgarantiegeberin, der Fa. DHL Immobilien Handels GmbH, im November 1997 ist der Fonds bereits kurz nach dessen Schließung in wirtschaftliche Schieflage geraten. „Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH sehen wir gute Chancen für Betroffene, ihre Ansprüche gegenüber den finanzierenden Banken durchzusetzen“, so Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von HRP.
Da großer Informationsbedarf auf dem Gebiet der IBH-Fonds besteht, wird von HRP im Rahmen des Anlegerforums am 16.06.2005 in Hamburg sowie am 17.06.2005 in Bremen jeweils eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema: „Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Gesellschafter eines IBH-Fonds?“ angeboten.
Kanzleikontakt:Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Veröffentlichung:
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