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WBG Leipzig-West AG stellt Insolvenzantrag-
Hahn Rechtsanwälte gehen von Kapitalanlagebetrug aus

Hamburg: 20.06.2006

Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG (WBG Leipzig-West) hat am 19.06.2006 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag gestellt. Die Gesellschaft, die ursprünglich 1926 gegründet worden ist, hat seit 1999 Inhaber-Teilschuldverschreibungen u.a. mit 6,25 % Zinsen pro Jahr für drei Jahre ausgegeben. Etwa 30.000 Anleger sind um etwa 300 Mio. EUR geschädigt worden. Das faktische Schneeballsystem ist zusammengebrochen, weil es den Initiatoren nicht gelungen ist, genügend neues Kapital zur Bedienung der Ansprüche der Altanleger zu akquirieren. Verbraucherschützer hatten mehrfach vor dem Erwerb der Anleihen gewarnt. Im Rahmen der Insolvenz werden die Ansprüche der Anleihengläubiger nur nachrangig zu den grundpfandrechtlich gesicherten Ansprüchen der Banken berücksichtigt.

Der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte, der verschiedene Anleihegläubiger der WBG Leipzig-West vertritt, geht vom Tatbestand des Kapitalanlagebetruges aus. Nach seiner Auffassung musste das System zwangsläufig zusammenbrechen, weil die Zinszahlungen an die Geldanleger aus Einzahlungen neuer Anleger genommen worden sind und die zahlreichen Beteiligungsgesellschaften der Firmengruppe keine ausreichenden Gewinne abwarfen. „Zivilrechtlich stellt sich für uns die Frage, ob der Hauptinitiator Jürgen Schlögel aus Nürnberg nicht wegen Kapitalanlagebetruges haftet. Wir prüfen z. Zt., inwieweit ein solches Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich Sinn macht“.




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