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WBG Leipzig-West AG und DM Beteiligungen AG
Staatsanwälte nehmen Initiator ins Visier

Rund 40.000 Anleger betroffen/Anmeldung der Forderung reicht nicht/Hahn Rechtsanwälte weisen auf gesetzliche Sonderregeln hin

Hamburg: 14.07.2006

Nach der Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West (WBG) und der DM Beteiligungen AG (DM) hat die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt auch den Initiator der beiden Firmen im Visier. Gestern wurden die Büroräume des Nürnberger Kaufmanns Jürgen Schlögel und seines steuerlichen Beraters durchsucht, um Beweismaterial zu sichern.

Unterdessen bemühen sich verschiedene Anwälte, den rund 40.000 geschädigten Anlegern wenigstens ein Teil des verlorenen Kapitals zu sichern. Beide Firmen hatten Inhaber-Teilschuldverschreibungen an Anleger verkauft und dafür bis zu 6,75 Prozent Zinsen versprochen. Der Schaden beläuft sich auf rund  600 Millionen Euro.

Der Hamburger Anlegerschutzanwalt Peter Hahn, dessen Kanzlei bereits zahlreiche Anleihegläubiger beider Gesellschaften vertritt, setzt sich für die zügige Einsetzung von Gläubigerausschüssen  ein. „In diesen wollen wir“, so Anwalt Hahn, „als Vertreter der Anleihegläubiger deren Interessen wirksam vertreten."

Hahn möchte versuchen, die Anleger vor einem Totalverlust zu bewahren: "Bei der Insolvenz von Unternehmen, die Schuldverschreibungen emittiert haben, greifen gesetzliche Sonderregeln. Diese müssen entsprechend berücksichtigt werden.  Oftmals sind die Banken als Hauptgläubiger eher an einem schnellen Verfahren interessiert."

Ob Anleihegläubiger nach Anmeldung ihrer Insolvenzforderung eine ausreichende Quote erhalten werden, ist nicht sicher. Beide Gesellschaften haben weit mehr Verbindlichkeiten als zuverwertende  Vermögenswerte. Das  Immobilienvermögen der Firmen dürfte daher nahezu komplett an die Banken gehen. "Die Anmeldung der Forderung ist für Anleger allein nicht ausreichend", meint Peter Hahn.

Hahn Rechtsanwälte prüfen deshalb auch eine mögliche Haftung der Wirtschaftsprüfer und sonstiger Berater. Etwaige Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung verjähren in drei Jahren, spätestens in sechs Monaten ab Kenntnis der Prospektmängel. "Aus unserer Sicht", so Hahn weiter,"macht es keinen Sinn, zunächst abzuwarten. Geschädigte Anleihegläubiger von WBG und DM sollten umgehend für ihre Interessen aktiv werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen."  




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