Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Pressemitteilung

Deutschlandfonds: Verluste begrenzen

Hahn Rechtsanwälte: Anleger müssen Kredite u.U. nicht zurückzahlen

Hamburg: 01.08.2006

Glück im Unglück für die Anleger der Beamtenvorsorge-Deutschlandfonds: Bei einer Pleite ihrer Fonds werden sie zwar ihre Einlage verlieren, ihre Kredite aber voraussichtlich nicht zurückzahlen müssen. „Die Kreditverträge sind nach unserer Ansicht unwirksam“, erklärt Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Den Fonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG droht im Zuge der möglichen Schließung der Privatbank Reithinger in Singen am Bodensee das Aus.

Wie aktuell bekannt wurde, erwägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Privatbank Reithinger die Lizenz zu entziehen. Bereits im Februar diesen Jahres hatte die BaFin der Privatbank untersagt, bis auf weiteres an Unternehmen und Personen, die der Klaus D. Thannhuber-Gruppe angehören oder dieser nahe stehen, Kredite im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG zu gewähren. Die Schließung des Bankhauses hätte insbesondere auch erhebliche Auswirkungen auf die Deutschlandfonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG. Nach einem Bericht des Handelsblatts haben diese rund 20 Mio. € in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert.

Mehrere tausend Anleger haben Anteile der verschiedenen Immobilienfonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG erworben. Viele Anleger nutzten dazu ein gleichzeitig angebotenes Bankdarlehen der Privatbank Reithinger. „Für Anleger ist die Rechtslage günstig“, meint Anwalt Peter Hahn: „Gerichte sehen bei umfassenden Vollmachten an Geschäftsbesorger – hier der Procuratur Treuhand GmbH - in der Regel einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.“

Die betroffenen Anleger haben nach Ansicht von Hahn Rechtsanwälte daher gute Aussichten, den möglichen finanziellen Schaden zu begrenzen: „Wegen der aktuellen Entwicklungen sollten sich die Anleger dringend über die rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen“, empfiehlt Anwalt Hahn.




Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Adresse: Schaartor 1
20459 Hamburg

Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681

E-mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Web: www.hahn-rechtsanwaelte.de


zurück



Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



Buch

Dr. Petra Brockmann
Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

» Buch bestellen
» Inhaltsverzeichnis

Newsletter

Newsletter

Gern senden wir Ihnen einmal monatlich unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Anlegerschutz. Sie können sich die April-Ausgabe von "hrp aktuell" hier ansehen und sich für unseren Newsletter anmelden.

Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
» JUVE-Handbuch 2011/2012


» Focus-Anwaltsliste

Aktuelle Veranstaltungen:

Infotage zu Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Policen... mehr

Aktuelle Themen

Güteantrag bei einer öffentlichen oder privaten Schlichtungsstelle... mehr

Neuer Ratgeber: "Lebensversicherungsfonds - Juristischer Ratgeber ... mehr

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben ... mehr

Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung auch ohne Agio ... mehr

Anlagencheck wegen drohender Verjährung Ende 2011 ... mehr

Medienfonds: Neue Hoffnung für Anleger ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...