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Reithinger-Schließung bedroht auch Fondsanleger

Hamburg: 03.08.2006

Die Schließung der Privatbank Reithinger in Singen am Bodensee bedroht auch Anleger, die in Fonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG investiert haben. Allerdings lässt sich der Schaden begrenzen, meint Anlegerschutzanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte: „Die Rechtslage ist für Anleger günstig.“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bankhaus Reithinger am Mittwoch die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Damit dürften die Anleger der Deutschlandfonds bis zu 20 Millionen Euro verlieren, die die Fonds offenbar zuvor in Inhaberschuldverschreibungen der Bank angelegt haben. Solche Schuldverschreibungen werden von der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH nicht ersetzt. Mit einem solchen Verlust könnten die Deutschlandfonds ebenfalls vor dem „Aus“ stehen.

Nach Ansicht von Hahn Rechtsanwälte bestehen für Anleger der Deutschlandfonds, die die Einlage regelmäßig durch Kredite finanziert haben, allerdings gute rechtliche Möglichkeiten zur Schadensreduktion. Wie bei zahlreichen Fonds- und Immobilienangeboten, sind auch Anleger der Beamtenvorsorge-Fonds beim Abschluss des Kreditvertrages von einer Geschäftsbesorgerin – der Procuratur Treuhand GmbH - vertreten worden. Derartige Vollmachten verstoßen nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte gegen das Rechtsberatungsgesetz, so dass die Kredite u.U. nicht zurückgezahlt werden müssen. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern daher, sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Ansprüche beraten zu lassen.




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