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Hypo Real Estate: Hahn Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche

Hamburg: 23.01.2008

Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) hat die bundesdeutsche Öffentlichkeit mit einem erheblichen Gewinneinbruch wegen der internationalen Finanzmarktkrise geschockt. Am 15.01.2007 hatte das Kreditinstitut eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, nach der Wertberichtigungen auf amerikanische CDO-Investments i.H.v. 390 Mio. EUR vorgenommen würden. Zuvor hatte man noch standhaft erklärt, die HRE sei von den Turbulenzen der US-Kapitalmarktkrise kaum betroffen.

 

Wegen dieser verspäteten Meldung verlor das Unternehmen 2,4 Mrd. EUR an Börsenwert. Die Anleger sind zu Recht stocksauer. Es stellt sich daher die Frage, ob Erwerber von HRE-Aktien die Bank schadensersatzpflichtig machen können.

 

Außer an deutschen Börsen ist die Aktie auch in den USA über sog. American Depositary Receipts (ADR) notiert. Im Neunmonatsabschluss der HRE aus November 2007 sind nur 4 Mio. EUR auf CDO-Papiere abgeschrieben worden. Am 15.01.2008 platzte die Bombe dann durch die aktuelle Ad-hoc-Mitteilung. Nach Auffassung des Anlegeranwalts Peter Hahn aus Hamburg ist zu vermuten, dass die verspätete Kapitalmarktinformation der HRE mit dem Unternehmenskauf der Deutsche Pfandbrief AG in Zusammenhang zu sehen ist; den Kaufpreis konnte die HRE zum größten Teil mit eigenen Aktien mit Wirkung zum 31.12.2007 erfüllen.

 

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) prüft mögliche Schadensersatzansprüche von Wertpapieranlegern gegen die HRE. In Betracht kommen vor allen Dingen Ansprüche aus § 37 b WpHG wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insider-Informationen bzw. aus § 37 c WpHG wegen Veröffentlichung unwahrer Insider-Informationen. Der geschädigte Anleger muss jedoch beweisen, dass er die Aktien des Kreditinstituts aufgrund der falschen Pflichtmitteilung gekauft hat.

 

 




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