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Lehman-Zertifikat: Hrp nimmt Citibank wegen Falschberatung in Anspruch

Hamburg: 16.10.2008

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA wegen Falschberatung bezüglich einer Empfehlung zum Kauf eines Lehman-Zertifikates (Dow Jones EURO STOXX 50 Absolute Performer Anleihe) auf Schadensersatz in Anspruch. Nach Auffassung von hrp hat die Citibank eine 58-jährige Rentnerin aus Hamburg nicht anlegergerecht und nicht objektgerecht beraten.

 

Die Mandantin von hrp wollte einen ererbten Nachlass von 58.000 € für ihre beiden Schwestern aus Süddeutschland sicher anlegen. Zunächst war der Anlagebetrag auf einem Girokonto der Citibank geparkt worden, von dem aus sie monatlich ihren beiden Schwestern als Unterstützung zu deren Lebensunterhalt 300 € überwiesen hat. Über zwei Jahre hatte eine Mitarbeiterin der Citibank die Anlegerin mehrmals pro Monat „bearbeitet“, um sie zum Erwerb von angeblich so lukrativen Zertifikaten zu bewegen. Diese seien wegen der 100 %igen Kapitalsicherung genauso sicher wie ein Girokonto oder ein Sparbuch. Darauf, dass die Zertifikate wertlos verfallen, wenn der Emittent wegen Insolvenz ausfällt, hat die Beraterin jedoch nicht hingewiesen. Schließlich hat die Anlegerin für einen Betrag von 10.300 € auf Empfehlung der Bank Lehman-Zertifikate erworben. Nunmehr droht ihr wegen Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers ein diesbezüglicher Totalverlust.

 

Hrp sieht vorliegend gute Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen die Citibank durchzusetzen. „Grundsätzlich hat jeder Erwerber von Zertifikaten wegen der ihn treffenden Beweislast die behauptete Pflichtverletzung der Bank zu beweisen", so Fachanwalt Peter Hahn von hrp. „Wenn kein eigener Zeuge bei dem Beratungsgespräch bei der Bank anwesend war, kann der Anleger bei einem Klageverfahren seine Ansprüche auf Schadensersatz an den Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied abtreten. Dadurch gelangt der Anleger in die Position eines Zeugen."

 

Geschädigte Anleger von Lehman-Zertifikaten u.a. (zum Beispiel auch Colibri-Zertifikate) sollten nach Auffassung von hrp eine Erstberatung durch einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vornehmen lassen.




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