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Hahn Rechtsanwälte kooperiert bei Sammelklagen in den USA mit Murray, Frank & Sailer LLP

New York/Hamburg: 27.11.2008

Die Finanzkrise mit ihren Ausmaßen ist in aller Munde. Anleger haben aufgrund der extremen Kursstürze erhebliche Verluste bei Aktiengeschäften hinnehmen müssen. Institutionelle Anleger aus Deutschland machen bisher aber nur zurückhaltend davon Gebrauch, Schadensersatzansprüche mit Wertpapier-Sammelklagen in den USA geltend zu machen. Die deutsche Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) kooperiert seit November 2008 mit Murray, Frank & Sailer LLP (MF&S) aus New York/USA. Institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz werden bei Individual- und Sammelklagen im Wertpapierbereich unterstützt und ihnen wird ein kompetenter Ansprechpartner vor „Ort“ angeboten.

 

Murray, Frank & Sailor LLP ist spezialisiert auf Einzel- und Sammelklagen insbesondere im Wertpapierbereich und gehört dort zu den führenden Kanzleien. Unter anderem konnte diese hohe Schadensersatzzahlungen in den Fällen Royal Ahold, Merrill Lynch Analyst, Enron Corp., Williams und Turkcell für die von ihr vertretenen Anleger realisieren.

 

hrp bietet institutionellen Anlegern aus dem deutschsprachigen Raum ein kostenfreies Monitoring des Portfolios an. Kosten dafür fallen für den Anleger nicht an. Erst im Erfolgsfalle bei Realisierung der Schadensersatzansprüche wird – wie in den USA üblich – ein Honorar fällig.

 

Peter Hahn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner von hrp, hält die strategische Kooperation zwischen hrp und MF&S für eine große Chance: „Deutsche Anlegerschutzkanzleien müssen bei Verfolgung der Ansprüche für ihre europäischen Mandanten international operieren und dabei eine Art von forum shopping betreiben. Trotz gewisser ungeklärter Zuständigkeitsfragen bietet eine Einzel- oder Sammelklage in den USA wegen des entwickelten Sammelklagenrechts für institutionelle Investoren sehr interessante Perspektiven.“   




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