Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Pressemitteilung

Pongs & Zahn AG verlangt von Anleiheinhabern Verlängerung der Laufzeit und Zinsverzicht – auch Genussscheininhaber müssen mit Zinsausfall rechnen

Bremen: 14.09.2009

Die Pongs & Zahn AG hatte bereits durch Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG vom 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass zu erwarten ist, dass ein Verlust von mehr als die Hälfte des Grundkapitals eintreten wird. Die Lage insgesamt ist ernst. Im Mai 2009 wurde sodann angekündigt, dass die Anleihe 2003/2011 (WKN 556 869) zum Laufzeitende, dem 1. November 2011 unter Umständen nicht zurückgezahlt werden könne. Die Gläubiger werden deshalb aktuell aufgefordert, einem geänderten Rückzahlungsdatum im Jahre 2014 zuzustimmen.

 

Wie es mit der Pongs & Zahn AG weiter geht, vermag derzeit noch niemand so richtig abzuschätzen. Tatsache ist, dass der Vorstand versucht, einzelne Beteiligungen zu veräußern. Nach eigenen Angaben der Pongs & Zahn AG könnten sich diese Verhandlungen wegen des gegenwärtig instabilen Beteiligungsmarktes bis zum Jahre 2014 hinziehen. Die schlechte wirtschaftliche Lage hängt unter anderem offenbar auch mit den unzureichenden Erträgen aus den Beteiligungsgesellschaften zusammen. Die Pongs & Zahn AG hält diverse Beteiligungen an Gesellschaften im Kunststoffsektor, unter anderem an der Unylon AG. Über das Vermögen der operativen Tochtergesellschaft der Hamburger Unylon AG, der Unylon Polymers GmbH, wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Die Genussscheininhaber der Pongs & Zahn AG (WKN AOF52H) mussten bereits für das Geschäftsjahr 2007 auf die in den Genussscheinbedingungen ausgewiesenen Zinsen verzichten. Es ist zu erwarten, dass die Pongs & Zahn AG auch die weiteren Zinszahlungen – parallel zu der Anleihe – aussetzen wird. Die Genussscheine sind frühestens zum 31. Dezember 2017 durch die Gesellschaft kündbar. Bei einem Verkauf über die Börse lässt sich derzeit auch nur ein Kurs von 18 Prozent (Stand: 10. September 2009) realisieren. Unklar ist zudem, ob es genügend Nachfrage nach diesen Papieren gibt.

 

Bei den Anleihen der Unylon AG wurde ebenfalls bereits die Laufzeit der Optionsanleihe 2005/2009 durch Beschluss der Gläubigerversammlung um 18 Monate auf den 31. Januar 2011 verlängert. Die Zinszahlungen sind für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Januar 2010 (Anleihe 2005/2009) beziehungsweise für die Zeit vom 5. Februar 2009 bis zum 4. August 2010 (Anleihe 2008/2016) ausgesetzt worden.        

 

Die Genussscheine wurden vielfach vom Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch empfohlen, die heutige ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG. Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleiheinhaber, die von dem Wertpapierhandelshaus Schadensersatz verlangen.  




Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Adresse: Marcusallee 38
28359 Bremen

Fon: +49-1805-2 46 85-0
Fax: +49-1805-2 46 85-11

E-mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
Web: www.hahn-rechtsanwaelte.de


zurück



Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



Buch

Dr. Petra Brockmann
Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

» Buch bestellen
» Inhaltsverzeichnis

Newsletter

Newsletter

Gern senden wir Ihnen einmal monatlich unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Anlegerschutz. Sie können sich die Juli-Ausgabe von "hrp aktuell" hier  ansehen und sich für unseren Newsletter anmelden.

Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
» JUVE-Handbuch 2011/2012


» Focus-Anwaltsliste

Aktuelle Veranstaltungen:

Lebensversicherungsfonds - Aktuelle Problemlagen und rechtliche Haftungsansätze ... mehr

Aktuelle Themen

Güteantrag bei einer öffentlichen oder privaten Schlichtungsstelle... mehr

Neuer Ratgeber: "Lebensversicherungsfonds - Juristischer Ratgeber ... mehr

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben ... mehr

Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung auch ohne Agio ... mehr

Anlagencheck wegen drohender Verjährung Ende 2011 ... mehr

Medienfonds: Neue Hoffnung für Anleger ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...