Anlegeranwalt Peter Hahn geht nach Hamburg - Hahn, Reinermann & Partner eröffnen neues Büro
Hamburg: 20.10.2003
Am 20. Oktober 2003 hat die Bremer Kapitalanleger- und Steuerkanzlei Hahn, Reinermann & Partner (HRP) in Hamburg-Neustadt in der Nähe der Speicherstadt eine Niederlassung eröffnet. Die Anwälte sind ausschließlich im Kapitalanlagerecht, Bank- und Börsenrecht und im Steuerrecht tätig. In Hamburg haben sie sich mit Rechtsanwalt Dr. Peter Ausborn zusammengetan, der als ausgewiesener Vertreter von Anlegerinteressen seit zahlreichen Jahren tätig ist.
Der bisher in Bremen tätige Anwalt Peter Hahn steht nunmehr in Hamburg seinen Mandanten als Ansprechpartner zur Verfügung und leitet die dortige Niederlassung. Die Kanzlei in den bisherigen Büroräumen von Dr. Ausborn im Schaartor 1, 20459 Hamburg betrieben werden. Beide Niederlassungen sind über eine zentrale Telefonnummer (01805-246850) jeweils zum Ortstarif zu erreichen. "Ich freue mich auf die Herausforderung und sehr interessante Tätigkeit in Hamburg", so Anwalt Hahn. "Im Kapitalanlagerecht im Bereich des Anlegerschutzes ist Hamburg nach meiner Einschätzung bisher mit qualifizierten Anwälten eher unterbesetzt."
HRP, die erst kürzlich ein richtungsweisendes Urteil zum Thema Argentinien-Anleihen vor dem Landgericht Münster erstreiten konnte, richtet für interessierte Kapitalanleger einmal pro Monat kostenfreie Informationsveranstaltungen aus. Die nächste Veranstaltung zum Thema "Argentinien-Anleihen" findet am 30.10.2003 im Gastwerk Hotel Hamburg statt. Wegen des großen Interesses wird für den 31.10.2003 in Hamburg und am 29.10.2003 in Bremen jeweils ein weiterer Informationsabend zu diesem Thema angeboten. Interessenten können sich telefonisch unter 01850-246850 anmelden.
Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwalt Peter Hahn
zurück