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Hahn Rechtsanwälte reichen bei Schiffsbeteiligung an der MS „Grenaa“ Klage beim Landgericht Hamburg ein

Hamburg: 03./18.03.2010

Beim Landgericht Hamburg hat aus abgetretenem Recht der Bruder einer Anlegerin Klage gegen die Ownership Emissionshaus GmbH, die Ownership Treuhand GmbH und die UNISONO Aktiengesellschaft eingereicht. Die Anlegerin selbst hat eine Beteiligung in Höhe von 50.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio an der Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS „Grenaa“´ gezeichnet. Das Fondsobjekt, ein 400-TEU-Mehrzweckfrachter, befindet sich noch im Bau und soll erst verspätet Ende November 2010 ausgeliefert werden. Der Kläger wirft der Ownership Emissionshaus GmbH u.a. vor, trotz der dramatischen Einbrüche beim Welthandel und den Chartererlösen keinen Prospektnachtrag erstellt zu haben. Der Verkaufsprospekt vom 31.05.2008 beschreibt das Marktumfeld für Schiffsbeteiligungen allgemein und für Mehrzweckfrachter im besonderen aufgrund einer bei dem Sachverständigen Michael Niefünd eingeholten Marktanalyse noch äußerst positiv. Die Marktanalyse datiert vom 1. Februar 2008 und basiert auf Zahlenmaterial aus 2007. Darin heißt es, dass die weltweit vorhandene Schiffstonnage nicht ausreiche, um die erwarteten Steigerungen des Ladeaufkommens zu befriedigen. Alte Schiffe würden aus wirtschaftlichen Gründen verschrottet. Eine größere Nachfrage nach Schiffen sei die Folge. Die internationalen Wertkapazitäten seien darüber hinaus in erheblichem Umfang ausgelastet. Aus den genannten Gründen solle eine angemessene Rendite erzielbar sein. Zum Zeitpunkt des Vertriebs der Fondsbeteiligung, spätestens im Herbst 2008, hat sich das Marktumfeld jedoch gravierend verschlechtert.

 

Am 9. Januar 2009 war der Anlegerin die Zeichnung einer Schiffsbeteiligung von einem „windigen“ Anlageberater empfohlen worden. Bisher hat sie auf ihre Bruttobeteiligung von 52.500,00 Euro einen ersten Betrag von 6.500,00 Euro gezahlt. Die Anlegerin möchte aufgrund der Falschberatung und der unvollständigen und fehlerhaften Prospektangaben vorzeitig aus der erworbenen Fondsbeteiligung aussteigen.

 

Der Hamburger Anwalt Peter Hahn sieht gute Chancen für einen Erfolg der Klage. Grundsätzlich ergibt sich für Verkaufsprospekte eine Nachtragspflicht aus dem Verkaufsprospektgesetz. Eine solche Pflicht besteht insbesondere  bei wesentlichen Veränderungen zum Beispiel für die Beurteilung der Kapitalanlage relevante Marktumstände.




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