Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Pressemitteilung

Lehman-Zertifikate: Hahn Rechtsanwälte erstreiten erstes positives Urteil wegen negativer Presse - LG Hamburg verurteilt Delbrück Bethmann Maffei

Hamburg: 03.05.2010

In einem neuen Urteil vom 22.04.2010 – 328 O 302/09 - hat das Landgericht Hamburg die Delbrück Bethmann Maffei AG zu Schadensersatz verurteilt. Dem Anleger waren im August des Jahres 2008 von dem Kundenbetreuer der Bank Lehman Express-Zertifikate mit der ISIN: DE000ASUA81 verkauft worden. Unstreitig war, dass die Bank diesen weder über das zu diesem Zeitpunkt bereits herabgestufte Rating noch über die negative Berichterstattung in der Fachpresse über die Investmentbank Lehman Brothers Inc. informiert hatte.

 

Das Gericht ist insoweit dem Vortrag der Klägerin gefolgt, die aus abgetretenem Recht geklagt hat. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Bank über das herabgestufte Rating von A+ auf A im Juli 2008 hinweisen müssen. Das Rating betreffe die Bonität der Emittentin bzw. der Garantin, es treffe also eine Prognose darüber, ob das betreffende Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anleger, insbesondere seiner Rückzahlungspflicht hinsichtlich des angelegten Geldes nachkommen werde. Dies sei für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung. Entscheidend sei insoweit das Moment der Dynamik des sich verschlechternden Ratings. Über eine Abwertung müsse der Anleger informiert werden, um ihm so zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen bzw. Rückfragen bei seinem Berater stellen zu können.

 

Darüber hinaus müsse über die negative Berichterstattung über Lehman in der Fachpresse aufgeklärt werden. In der einschlägigen Wirtschaftspresse waren zu dieser Zeit bereits seit zweieinhalb Monaten negative Berichte über Lehman zu finden. Über solche gehäufte negative Presseberichte habe die Bank zu informieren. Es handele sich um warnende Hinweise, die dem Anleger nicht hätten vorenthalten werden dürfen, so das Gericht.

 

„Das Urteil“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, „hat grundsätzliche Bedeutung für Erwerber von Lehman-Zertifikaten. Erstmalig hat ein Landgericht  einen Zeitpunkt genannt, ab dem auf negative Presse über Lehman-Zertifikate hätte hingewiesen werden müssen. In allen Fällen, in welchen Anlegern Lehman-Zertifikate noch im Juni 2008 oder später zum Kauf empfohlen wurden und nicht über die Herabstufung des Ratings und die bestehende negative Presse hingewiesen wurde, bestehen wegen der aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatz. Diese guten Chancen“, so Hahn weiter, „sehen wir übrigens auch für die Erwerber anderer Zertifikate (zum Beispiel UBS-Zertifikate) bei Vorlage der vorgenannten Tatsachen vor Kauf derselben.“

 

 

 

 

 




Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Adresse: Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Fon: +49-1805-2 46 85-0
Fax: +49-1805-2 46 85-11

E-mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Web: www.hahn-rechtsanwaelte.de


zurück



Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



Buch

Dr. Petra Brockmann
Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

» Buch bestellen
» Inhaltsverzeichnis

Newsletter

Newsletter

Gern senden wir Ihnen einmal monatlich unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Anlegerschutz. Sie können sich die Juli-Ausgabe von "hrp aktuell" hier  ansehen und sich für unseren Newsletter anmelden.

Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
» JUVE-Handbuch 2011/2012


» Focus-Anwaltsliste

Aktuelle Veranstaltungen:

Lebensversicherungsfonds - Aktuelle Problemlagen und rechtliche Haftungsansätze ... mehr

Aktuelle Themen

Güteantrag bei einer öffentlichen oder privaten Schlichtungsstelle... mehr

Neuer Ratgeber: "Lebensversicherungsfonds - Juristischer Ratgeber ... mehr

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben ... mehr

Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung auch ohne Agio ... mehr

Anlagencheck wegen drohender Verjährung Ende 2011 ... mehr

Medienfonds: Neue Hoffnung für Anleger ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...