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Hahn Rechtsanwälte: Landgericht Koblenz verurteilt DZ Bank AG beim DG-Fonds Nr. 31 zu Schadensersatz

Bremen: 22.06.2010

Erstmals hat ein Gericht die DZ Bank AG als Gründungs- und Treuhandkommanditistin des DG-Fonds Nr. 31 zu Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Koblenz hat am 10. Juni 2010 – 3 O 368/09 – einem von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenen Anleger Schadensersatz zugesprochen. Er hatte sich nach der Beratung durch die Volksbank Mülheim-Kärlich eG im April 1993 mit 30.000 DM plus fünf Prozent Agio an dem geschlossenen Immobilienfonds DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 31 „Berlin-Mitte, Holzmarktstr. 15-18 Schütze & Dr. Neumann KG“ beteiligt.

 

Das Landgericht Koblenz bejahte ein „vorvertragliches Aufklärungsverschulden“ der DZ Bank AG. Sie hatte es pflichtwidrig unterlassen, den Kläger über die Beschränkung der prospektierten Mietgarantie durch die Wohnwert GmbH mit Nachtragsvereinbarung vom 30. Juni 1993 aufzuklären. Noch im Prospekt war angegeben worden, dass die Wohnwert GmbH als Vermittlerin und Garantin der Erstmietverträge zum Abschluss von 10-Jahres-Mietverträgen mit einer kalkulierten Anfangsnettomiete von insgesamt rund 14,85 Millionen DM jährlich verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die Anleger für einen Zeitraum von zehn Jahren von gesicherten Mieteinnahmen in Höhe von 148,5 Millionen DM ausgehen konnten. Tatsächlich aber wurde in der Nachtragsvereinbarung die Mietgarantie auf eine Höchstsumme von insgesamt 44,5 Millionen DM beschränkt. Über diese Abweichung vom Emissionsprospekt hätte die Beklagte den Kläger aufklären müssen.

 

„Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung für alle Anleger des DG-Fonds 31“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. „Sollte das Urteil durch übergeordnete Instanzen bestätigt werden, können sich auch andere Investoren auf diese Argumentation stützen.“




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