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Hahn Rechtsanwälte: Zwei positive Urteile zu DG-Fonds 26
Landgericht Heilbronn und Landgericht Koblenz verurteilen beratende Banken zu Schadensersatz

Bremen: 01.07.2010

Am 24. Juni 2010 haben erneut zwei Landgerichte DG-Fonds-Anlegern Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht Heilbronn (6 O 451/09 Hg) sowie das Landgericht Koblenz (3 O 473/09) gaben den klagenden Anlegern Recht. Beide hatten sich 1990 an der DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 26 „Wachstumsfonds Ost“ Heinz Liebherr Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt. Die Urteile wurden von Hahn Rechtsanwälte (hrp) erstritten.

 

Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG zu Schadensersatz in Höhe von 22.381,08 Euro zuzüglich Zinsen, weil sie ihren Pflichten aus dem Beratungsvertrag nicht nachgekommen sei. Dazu gehöre auch die Offenlegung der Vermittlungsprovisionen, auf die im Prospekt nur unzulänglich hingewiesen worden sei. Daraus ergäbe sich ein Interessenkonflikt, der die Gefahr hervorrufe, die Bank könne sich weniger vom Kundeninteresse als von ihrem Interesse an einer hohen Provision leiten lassen.

 

Ähnlich urteilte das Landgericht Koblenz, das die Volksbank Montabaur-Höhr-Grenzhausen eG zu einer Schadensersatzleistung von 7.731,13 Euro zuzüglich entgangenem Gewinn seit 1990 verurteilte. Auch hier ging das Gericht davon aus, dass die Provisionszahlung pflichtwidrig verschwiegen worden ist.

 

„Die Gerichte sprechen gerade in letzter Zeit vermehrt Schadensersatz wegen nicht erfolgter Offenlegung von Provisionszahlungen zu“, so die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Petra Brockmann von hrp. Diese Argumentation lasse sich auf sämtliche DG-Fonds anwenden, so dass sich auch Anleger anderer Fonds auf diese Rechtsprechung stützen könnten. Zu DG-Fonds und anderen Anlageformen bietet die Kanzlei am 5. und 19. Juli Informationstage in ihrer neuen Stuttgarter Niederlassung, Königstrasse 26, an.




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