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ACI-Dubai-Fonds: Hahn Rechtsanwälte bereiten Pilotklage gegen Alternative Capital Invest vor

Hamburg: 30.07.2010

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereitet eine erste Pilotklage gegen die Alternative Capital Invest GmbH & Co. KG (ACI), die beiden Treuhandkommanditistinnen sowie die Hamburger Finanzkontor GmbH & Co. KG vor und wird die Klage in den nächsten Tagen beim Landgericht Hamburg einreichen. Dabei macht die Ehefrau des Anlegers die Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht geltend.

 

Ein Hamburger Kaufmann hatte sich in den Jahren 2005 und 2006 als Privatanleger auf Empfehlung seines Anlageberaters unter anderem an der Alternative Capital Invest GmbH & Co. II bzw. III. Dubai Tower KG beteiligt und ihm ist dadurch ein Schaden von etwa 245.000,00 EUR entstanden. Nach Auffassung von hrp hat sich die ACI schadensersatzpflichtig gemacht. Aufgrund der Angaben der in den Prospekten abgedruckten Gesellschaftsverträge muss der Leser zu dem Ergebnis gelangen, dass die  Fondsgesellschaften die Grundstücke in eigenem Namen halten. Dies ist in der Praxis jedoch nicht der Fall. Bei der III. Dubai Fonds Tower KG ist die sogenannte „Dubai Branch“, die als unselbständige Niederlassung der Komplementärin in Dubai eingetragen ist, als Treuhänderin für die Fondsgesellschaft Eigentümerin des Grundstücks. Das Grundstück der II. Dubai Fonds Tower KG wird weiterhin von der Verkäuferin als Eigentümerin gehalten.

 

Es macht aus Sicht von hrp einen großen Unterschied, ob die Fondsgesellschaft oder deren Komplementärin Eigentümerin eines Grundstücks ist. Hinzu kommt, dass die ACI Branch ohne Genehmigung der Anleger die registrierten Käufer der II. Dubai Fonds Tower KG auf die III. Dubai Tower KG übertragen hat. Dies könnte den Straftatbestand der Untreue verwirklichen. Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der ACI eingeleitet und am 22.06.2010 die Büroräume der ACI in Gütersloh durchsucht. In einer Presseerklärung vom 24.06.2010 teilt die Staatsanwaltschaft diesbezüglich mit, dass die gewonnenen Erkenntnisse den Verdacht des Kapitalanlagebetruges bisher nicht erhärten konnten. Eine genaue Auswertung der vorgefundenen Unterlagen bleibe insoweit abzuwarten.  

 

Nach Auffassung von Anlegeranwalt Peter Hahn aus Hamburg wird es höchste Zeit, dass die Gesellschafter der verschiedenen ACI-Dubai-Fonds sich untereinander austauschen und zivilrechtlich durch einen Fachanwalt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. „Insbesondere Anleger mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung sollten sich von den Verantwortlichen der ACI nicht weiter vertrösten lassen. Wenn die Anleger weiterhin nichts unternehmen“, so Anwalt Hahn weiter, „droht eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche“.




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