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DG-Fonds: Südwestbank und Volks- und Raiffeisenbanken geraten zunehmend unter Druck
Hahn Rechtsanwälte halten Chancen auf Schadensersatz für besser denn je

Stuttgart, 20.08.2010

„Wir reichen fortlaufend weitere Klagen von geschädigten DG-Fonds-Anlegern gegen die Südwestbank und die Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg ein. Denn die Chancen auf Schadensersatz sind besser denn je“, sagte Fachanwältin Dr. Petra Brockmann, Partnerin der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, heute in Stuttgart. Anlass für den Optimismus der Anwältin ist ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2010 (- 9 U 182/09 -). In der jüngst veröffentlichten Begründung des Gerichts wurden einem Kläger, der in den DG-Fonds 36 sein Geld investiert hat, seine Schadensersatzansprüche bestätigt. Diese wurden ihm bereits in erster Instanz vom Landgericht Stuttgart zugesprochen. Denn der Bankberater habe, so die Richter des Oberlandesgerichts, unstreitig nicht über die Höhe der Rückvergütung aufgeklärt.

 

Die Südwestbank AG könne sich auch nicht auf den Prospekt berufen, da auch dieser unzutreffend und irreführend sei. Die Südwestbank AG hat für die Vermittlung der Beteiligung an dem DG-Fonds 36 Provisionen in Höhe von acht Prozent der Beteiligungssumme erhalten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Bankberater offen legen, wie hoch die Vermittlungsprovisionen sind. „Geschädigte DG-Fonds-Anleger sollten nicht lange überlegen, sondern schnell handeln, denn die Verjährungsfrist für die Einreichung von Klagen endet spätestens Ende 2011“, empfiehlt Brockmann. Allein in Baden-Württemberg wohnen nach Schätzung der Fachanwältin mehr als ein Viertel der bundesweit insgesamt rund 20.000 geschädigten DG-Fonds-Anleger, die mehr als 500 Millionen Euro in diese Fondsanlagen investiert haben.

 




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