Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Pressemitteilung

Hahn Rechtsanwälte legen wegen Beschlusses des OLG Celle Verfassungsbeschwerde ein - Aufklärungsbedürftigkeit einer Platzierungsprovision beim Festpreisgeschäft höchstrichterlich noch nicht entschieden

Hamburg, 09.09.2010

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat am 01.09.2010 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund ist eine sachlich nicht begründete Zurückweisung der Berufung durch das Oberlandesgericht Celle, die dem Kläger den Zugang zur Revisionsinstanz versperrt. Im vorliegenden Fall ging es um die Aufklärungsbedürftigkeit einer Platzierungsprovision bei einem Festpreisgeschäft (Erwerb von verschiedenen Bonus-Zertifikaten). Da diese Frage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, hat das OLG nach Auffassung von hrp das Recht des Beschwerdeführers auf Gewährung effektiven Rechtschutzes aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 verletzt. Die Einschränkung des Zugangs zur Revisionsinstanz durch Handhabung des § 522 Abs. 2 ZPO sei durch Sachgründe nicht zu rechtfertigen.

 

„Die  Aufklärungsbedürftigkeit von Gewinnmargen und Platzierungsprovisionen im Rahmen eines Festpreisgeschäfts ist zurzeit eine der umstrittensten Rechtsfragen im Bank- und Kapitalmarktrecht“, meint Fachanwalt Peter Hahn von hrp. „Zu dieser Problematik werden aktuell vor verschiedenen bundesdeutschen Gerichten mehrere hundert Prozesse geführt“, so schätzt Hahn. „Nach der Kick-Back-Rechtsprechung soll der Kunde die Höhe der Rückvergütungen kennen, um in die Lage versetzt zu werden, das Umsatzinteresse der Bank selbst einschätzen und beurteilen zu können, ob die Bank einen bestimmten Titel nur deshalb empfiehlt. Wenn aber die Kenntnis über das Umsatzinteresse der Bank ausschlaggebend dafür ist, die Anlageempfehlung der beratenden Bank entsprechend einschätzen zu können, dann kann es keinen Unterschied machen, ob der Umsatzanreiz in Form eines Kaufpreisrabattes im Eigengeschäft oder als Kick-Back im Kommissionsgeschäft gesetzt wird.“

 

Im vorliegenden Fall hatte das OLG Celle am 16.07.2010 – 3 U 22/10 – die Berufung des von hrp vertretenen Klägers gegen das am 04.01.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Stade ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Der Kläger hatte durch seine Prozessbevollmächtigten zu einem Hinweisbeschluss des OLG Celle vom 03.05.2010 vortragen lassen, dass diese Rechtsfrage derzeit umstritten sei und bisher alle mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen haben. Trotzdem hatte das OLG Celle der Rechtsfrage willkürlich keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen und zu Lasten des Klägers im Beschlusswege entschieden und die Revision nicht zugelassen.




Kanzleikontakt:
Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Adresse: Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Fon: 040-367987
Fax: 040-365681

E-mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Web: www.hahn-rechtsanwaelte.de


zurück



Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



Buch

Dr. Petra Brockmann
Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

» Buch bestellen
» Inhaltsverzeichnis

Newsletter

Newsletter

Gern senden wir Ihnen einmal monatlich unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Anlegerschutz. Sie können sich die Juli-Ausgabe von "hrp aktuell" hier  ansehen und sich für unseren Newsletter anmelden.

Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
» JUVE-Handbuch 2011/2012


» Focus-Anwaltsliste

Aktuelle Veranstaltungen:

Lebensversicherungsfonds - Aktuelle Problemlagen und rechtliche Haftungsansätze ... mehr

Aktuelle Themen

Güteantrag bei einer öffentlichen oder privaten Schlichtungsstelle... mehr

Neuer Ratgeber: "Lebensversicherungsfonds - Juristischer Ratgeber ... mehr

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben ... mehr

Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung auch ohne Agio ... mehr

Anlagencheck wegen drohender Verjährung Ende 2011 ... mehr

Medienfonds: Neue Hoffnung für Anleger ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...