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Pressemitteilung

Vier ACI-Dubai-Fonds insolvent:
Kanzlei Göddecke und Hahn Rechtsanwälte bilden Kooperation

Siegburg/Hamburg: 30.09.2010

Die Kanzlei Göddecke aus Siegburg bei Bonn und Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) mit Standorten in Hamburg, Bremen und Stuttgart haben beschlossen, den Gesellschaftern der ACI-Dubai-Fonds ein umfassendes Informationsangebot zu ermöglichen und diesbezüglich eine Anwaltskooperation zu bilden. Beide Kanzleien verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung im Anlegerschutz und haben entsprechende Erfolge vorzuweisen. Sie haben eigene Recherchen in Dubai durchgeführt. Das anwaltliche Netzwerk erstreckt sich auf Kontakte zu Anwälten in Dubai.

 

Informationsveranstaltungen finden jeweils um 19.00 Uhr statt in

 

-          Leipzig, 27.10.10

-          Hamburg, 28.10.10

-          Bonn, 29.10.10

-          Stuttgart, 30.10.10

-          Berlin, 04.11.10

-          München, 17.11.10

 

Die genauen Veranstaltungsorte der Informationsveranstaltungen werden nach entsprechender Anmeldung bekannt gegeben.

 

Die Kanzlei Göddecke engagiert sich seit mehr als einem Jahr für die geschädigten Gesellschafter der verschiedenen ACI-Fonds. Sie hatte im Frühjahr 2010 erfolgreich ein einstweiliges Verfügungsverfahren geführt und den krisengeschüttelten Fonds dadurch fast eine halbe Million Euro Kosten erspart. Weiterhin hat sie auf Veranlassung eines Mandanten ein strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die Verantwortlichen der ACI eingeleitet. hrp hatte unlängst angekündigt, eine Pilotklage gegen ACI und den örtlichen Vermittler einzureichen. Beide Kanzleien haben sich außerdem dafür eingesetzt, außerordentliche Gesellschafterversammlungen für alle Gesellschaften von ACI abzuhalten. Am 13.09.2010 ist hinsichtlich von vier Dubai-Fonds der ACI vom Amtsgericht Bielefeld das Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet worden. Im Einzelnen handelt es sich um ACI II. Tower KG, ACI III. Tower KG, ACI IV. Tower KG und ACI V. Tower KG. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde jeweils RA Dr. Norbert Westhoff, Bielefeld, bestellt. Es besteht für die Gesellschafter der ACI-Fonds das Risiko, dass nach den in der Presse wiedergegebenen Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalter, dieser die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern wird.

 

Auf den Homepages der beiden Kanzleien wird ein umfassendes Informationsangebot für Gesellschafter der ACI-Fonds eingestellt werden. Wegen der aktuellen Situation der Gesellschaften müssen die Gesellschafter (Treugeber) endlich wach werden und sich aktiv für ihre Interessen einsetzen. „Dass die steuerlichen Verlustzuweisungen von 200 % für die Gesellschafter der verschiedenen ACI-Fonds einer Betriebsprüfung stand halten werden, halten wir von der Anwaltskooperation“ so Fachanwalt Peter Hahn „für eher unwahrscheinlich“.  




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