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KanAm US-Grundinvest wird liquidiert: Hahn Rechtsanwälte raten Anlegern zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen

Hamburg: 05.10.2010

Was viele befürchtet haben, ist nun eingetreten. Der erste bundesdeutsche offene Immobilienfonds, der KanAm US Grundinvest, wird abgewickelt. Der KanAm US Grundinvest weist die Besonderheit auf, dass er ausschließlich in Immobilien in Nordamerika investiert und in US-Dollar notiert ist. Im Zuge der Finanzkrise war der Fonds in Liquiditätsprobleme geraten. Zahlreiche Anleger hatten die plötzliche Stärke des US-Dollars für Gewinnmitnahmen genutzt und ihre Anteile verkauft. Seit Oktober 2008 war der Handel von Anteilen ausgesetzt. Er hätte am 28.10.2010 wieder öffnen müssen. Nun hat die Fondsgeschäftsführung nach einer repräsentativen Vertriebspartnerumfrage entschieden, den Fonds abzuwickeln. Zehn der 17 Fondsimmobilien sollen bereits veräußert worden sein. Hieraus soll ein Erlös von 250 Mio. USD-Dollar zur Verfügung stehen. Das sind 45 Prozent des Fondsvolumens von 540 Mio. USD-Dollar.

 

Ob die Erwerber von Anteilen am KanAm US-Grundinvest einen Verlust machen werden, hängt davon ab, zu welchen Preisen die restlichen sieben Immobilienobjekte verkauft werden können. KanAm will sich jetzt bis Ende März 2012 Zeit nehmen, die restlichen Immobilien zu verkaufen. Unter anderem ist der Fonds an dem größten, noch in Bau befindlichen US-Einkaufszentrum in New Jersey beteiligt; der US-Partner Mills war wegen des Vorwurfes von Bilanztricksereien ins Gerede gekommen. Nach Veräußerung der Gewerbeimmobilien durch den Fonds soll Depotbank M.M. Warburg die Abrechnung gegenüber den Anlegern und dem Fiskus vornehmen.

 

„Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Abwicklung des KanAm US-Grundinvest negative Auswirkungen auf den Morgan Stanley P2 Value und den DG Europa hat“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, der bereits zahlreiche Anleger von offenen Immobilienfonds vertritt. Den Anlegern vom KanAm US-Grundinvest rät er, „etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen.“ Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. „Die betroffenen Anleger müssen allerdings gegebenfalls jetzt schnell handeln,“ sagt Hahn, „denn Schadensersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile.“ Anleger können deshalb nicht abwarten, ob ihnen ein Verlust entsteht, sondern müssen jetzt handeln.

 




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