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Hahn Rechtsanwälte reicht Klage gegen UniCredit AG wegen fehlerhafter Beratung bei ALCAS-Medienfonds ein

Bremen: 15.11.2010

Zahlreiche Anleger von Medienfonds mit Schuldübernahmeverträgen haben bereits unliebsame Post vom Finanzamt erhalten. Darin fordert die Behörde Steuernachzahlungen von den Anlegern. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat jetzt für einen Mandanten aus Bayern, der bereits im Mai entsprechende Steuerbescheide erhalten hatte, Klage gegen die UniCredit AG beim Landgericht München eingereicht. Mit der Klage nimmt der Kläger die UniCredit AG wegen Falschberatung auf Schadensersatz, etwa Freistellung von den Steuernachforderungen, in Anspruch.

 

Der Anleger hatte sich im Jahre 1999 nach Beratung der damaligen HypoVereinsbank AG an dem von der ALCAS GmbH initiierten Medienfonds MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Productions KG mit 100.000 DM beteiligt. Bei diesem Fonds hat die zum Konzern der UniCredit AG gehörende Vereins- und Westbank AG die Schuld des Lizenznehmers, der Paramount Pictures International, gegenüber der Fondsgesellschaft übernommen. Die UniCredit AG ist über die ALCAS GmbH beziehungsweise KGAL zudem mittelbare Mit-Initiatorin. Auch bei diesem Fonds vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen als Ertrag zu behandeln ist.

 

Nach Auffassung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann aus der Kanzlei hrp hätte die Bank damals auf das steuerliche Risiko durch die Schuldübernahmeverträge hinweisen müssen: „Nach unserer Einschätzung sind auch die Emissionsprospekte unter anderem deshalb unzureichend, weil nicht auf das mit der Schuldübernahme einhergehende steuerliche Risiko hingewiesen wird.“ Da die steuerliche Problematik von der Fondsverwaltung 2007 kommuniziert wurde, empfiehlt Brockmann, „mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und wenn nötig verjährungshemmende Maßnahmen zum Jahresende einzuleiten.“    




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