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Morgan Stanley P2 Value: Hahn Rechtsanwälte reichen neue Klagen ein – „Außergerichtliche Vergleiche möglich“

Hamburg: 24.11.2010

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat für vier weitere Mandanten bei verschiedenen Landgerichten Klagen eingereicht. Dabei wird die anlageberatende Bank jeweils wegen Falschberatung in Anspruch genommen.  In der Regel ist dem Anleger die zu erwartende Rückvergütung aus dem Ausgabeaufschlag und den Verwaltungsgebühren verheimlicht worden. Weiterhin ist meist auf warnende Artikel aus der Wirtschaftspresse nicht hingewiesen worden. Bei einer Nachberatung ist schließlich oft eine Halteempfehlung erteilt worden, auch wenn diese nicht vertretbar war. Hrp hatte in Zusammenhang mit dem Morgan Stanley P2 Value bereits im Januar 2010 eine erste Pilotklage gegen eine anlageberatende  Bank beim Landgericht Berlin eingereicht. Über den Ausgang dieses Rechtstreits ist in der Wirtschaftspresse berichtet worden

 

Der P2 Value gehört in Deutschland zu den größeren offenen Immobilienfonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro.  Am 26. Oktober 2010 hat die Fondsgeschäftsführung mitgeteilt, dass der Fonds innerhalb von drei Jahren abgewickelt wird. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Zweitmarkt  zu einem Kurs von 18,30 Euro pro Anteil gehandelt. Der Nettoinventarwert der Fonds beträgt 27,50 Euro pro Anteil. Damit werden investierte Anleger aller Voraussicht nach einen Verlust von mehr als 50 Prozent ihres Anlagebetrags erleiden. Auch die offenen Immobiliefonds Degi Europa und KanAm US-Grundbesitz befinden sich bereits in Abwicklung. Bei neun offenen Immobilienfonds ist die Rücknahme von Anteilen weiterhin ausgesetzt.

 

„Wegen möglicher Falschberatung einer Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds sind nach meiner Schätzung mehr als eine Million Anleger betroffen“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. Oft seien unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds wie Festgeld verkauft worden. Hahn weist weiterhin daraufhin, dass von den drastischen Verlusten beim P2 Value auch Anleger von mindestens dreizehn Dach-Immobilenfonds betroffen sind, die in diesen als Zielfonds investiert haben. Diese hätten zum Beispiel beim „Euro Netto Fonds UI P“ Verluste von 13,9 Prozent erlitten. „Grundsätzlich muss aber nicht jeder betroffene Anleger klagen“, so Hahn weiter. „Wir gehen davon aus, dass sich zahlreiche Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen von offenen Immobilienfonds zukünftig vergleichen werden. Wichtig ist aber, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht vorher verjähren. Deswegen sind verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich.“

 

Im Übrigen verweisen wir auf unsere weiteren Pressemitteilungen (22.01.2010, 27.08.2010 und 26.10.2010).




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