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Hahn Rechtsanwälte informieren: Rücknahme von Anteilen am „Premium Management Immobilien-Anlagen“ ausgesetzt – Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Hamburg: 14.12.2010

Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sicheres Investment und Fondsanteile wurden oft als so sicher wie Festgeld angeboten. Nicht erst seit Abwicklung des Morgan Stanley P2 Value steht fest, dass dies ein Ammenmärchen war. Zahlreiche Anleger haben dramatische Verluste bis zu 70 Prozent erlitten. Auch Anleger des  Dach-Immobilienfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ (PMIA) haben deswegen ein Problem. Am 27. September 2010 hat die Geschäftsführung der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH mitgeteilt, dass die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen des PMIA bis auf Weiteres ausgesetzt sei. Anteilsrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im laufenden Monat – davon die Hälfte im laufenden Monat – hätten die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen weitgehend aufgezehrt.

 

Der Fonds war erst am 19.05.2008 von der Cominvest Asset Management GmbH, einer Commerzbank-Tochter, aufgelegt worden. Er hat ein Volumen von 1.209 Millionen Euro. Der Nettoinventarwert beträgt aktuell 48,48 Euro pro Anteil. Die Anteile werden zurzeit nur am Zweitmarkt für 32,15 Euro pro Anteil gehandelt. Bei aktuellem Verkauf hätte ein Anleger damit einen Verlust von etwa 35 Prozent realisiert. Von der Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile sind nach Schätzung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) mehr als 50.000 Privatanleger betroffen. Es steht noch nicht fest, ob und wann der PMIA wieder Anteile zurücknimmt.

 

Den betroffenen Anlegern rät der Hamburger Anwalt Peter Hahn, „etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen.“ Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. „Die betroffenen Anleger müssen allerdings schnell handeln,“ sagt Hahn, „denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 05.08.2009 wegen fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren ab Erwerb der Fondsanteile.“ Anleger dürfen daher nicht abwarten sondern sie müssen schnell rechtlichtliche Schritte einleiten.




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