Hahn Rechtsanwälte: Vergleiche sind bei „MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG“ möglich
Hamburg: 02.03.2011
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt mehrere Anleger an der „MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG“. So hat sich eine Mandantin von hrp, eine Hamburger Renterin, mit einer Einlage im Gegenwert von 36.559,33 Euro inklusive 5 Prozent Agio beteiligt. Vermittelt worden ist ihr die Beteiligung von einem Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG. Die Beratung der Postbank-Tochter war nicht anlegergerecht, sie hatte die Fondsanlage als sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt. Im Übrigen hätte die Prospektverantwortliche – die MCT Grundwert GmbH - über die ungeklärten Eigentumsrechte in einem Prospektnachtrag die betroffenen Anleger informieren müssen. Dies hätte auch der Anlageberaterin im Rahmen der von ihr anzustellenden Plausibilitätsprüfung auffallen müssen. Weiterhin ist vorliegend ein Hinweis auf die Rückvergütungen dem Grunde und der Höhe nach nicht erfolgt. Die Postbank-Tochter hat hrp bereits einen ersten Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Nach Aufassung von Anwalt Hahn ist ein Vorgehen gegen die Postbank Finanzberatung AG für geschädigte Anleger bei der „MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG“ erfolgversprechend. „Gerade Anleger ohne einrittspflichtige Rechtschutzversicherung müssen aber nicht gleich klagen“, so Anwalt Hahn weiter. „Wichtig ist, dass sich möglichst viele Betroffene zusammenschließen. Nach unserer Einschätzung werden sich auch außergerichtlich vernünftige Ergebnisse erzielen lassen.“
Der geschlossene Fonds war in die Schlagzeilen gekommen, weil mehrere Millionen Euro in ein Hotelprojekt in Südafrika investiert werden sollten. Der Fonds sollte seine 70%ige Beteiligung an der Immobilie über einen südafrikanischen Treuhänder halten. Das Geld ist jedoch von einer dortigen Vertragsfirma veruntreut worden. Die Postbank Finanzberatung AG hatte exklusiv den Vertrieb der Fondsbeteiligungen übernommen. Spätestens im Dezember 2009 hatte sich herausgestellt, dass die Eigentumsrechte an dem Hotel im Zentrum von Kapstadt nicht geklärt waren und die südafrikanischen Partner in Zahlungsschwierigkeiten steckten.
Kanzleikontakt:Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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