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Union Investment friert UniImmo Global ein –
Hahn Rechtsanwälte warnen Anleger vor Verjährung

Hamburg: 21.03.2011

Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sicheres Investment und Fondsanteile wurden häufig wie Festgeld angeboten. Seit dem 17. März 2011 nimmt die Fondsgesellschaft Union Investment Real Estate GmbH wegen der atomaren Katastrophe in Japan Anteilsscheine am UniImmo Global nicht mehr zurück beziehungsweise gibt keine neuen mehr aus. Der Fonds ist zu 14 Prozent in Immobilien im Raum Tokio investiert. Die Gesellschaft begründet diesen Schritt damit, dass die Immobilien in Tokio wegen des Nuklearunfalls und der unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen neu bewertet werden müssten. „Sehr problematisch ist die aktuelle Situation auch für die investierten Anleger“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). „Diese kommen zurzeit nicht an ihr Geld“, so Hahn weiter, „oder können ihre Anteile an der Börse nur mit deutlichen Abschlägen verkaufen.“

Der Fonds war am 1. April 2004 von der Union Investment aufgelegt worden. Er hat ein Volumen von 2,34 Milliarden Euro. Erst Anfang März hatte der Fonds die Fondsgebäude in Tokio abgewertet und dadurch hatten die Fonds-Anteile 4,5 Prozent ihres Wertes eingebüßt. Der Nettoinventarwert beträgt aktuell 51,60 Euro pro Anteil. Die Anteile werden allerdings zurzeit nur am Zweitmarkt für 47,50 Euro pro Anteil gehandelt. Bei aktuellem Verkauf hätte ein Anleger damit einen Verlust von 12,5 Prozent realisiert. Von der Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile sind nach Schätzung von hrp 150.000 bundesdeutsche Privatanleger betroffen. Es steht noch nicht fest, ob und wann der UniImmo Global wieder Anteile zurücknimmt.

Den investierten Anlegern rät Anwalt Hahn, „etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen“. Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. „Die betroffenen Anleger müssen allerdings schnell handeln,“ sagt Hahn, „denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 5. August 2009 wegen fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahre ab Erwerb der Fondsanteile.“ Anleger können daher nicht in Ruhe abwarten, sondern sie müssen zügig rechtliche Schritte und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.




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