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Credit Suisse Life TIP III Germany verzeichnet massive Wertverluste – Anleger sind verunsichert

Bremen: 27.07.2011

Anleger, die in die fondsgebundene Lebensversicherung Life TIP III Germany von der Credit Suisse Life & Pensions AG investiert haben, verzeichnen bereits seit Jahren einen immer weiter voranschreitenden Wertverfall ihrer Anteile. Life TIP III Germany – Life Traded Insurance Portfolio EUR – ist ein Produkt der Credit Suisse Life & Pensions AG, bei der in gebrauchte US-amerikanische Risikolebensversicherungen und sogenannte britische TEPs (Traded Endowment Policies) investiert wird. Die Fonds haben mit massiven Werteinbrüchen zu kämpfen. So hat etwa der in britische Zweitmarktpolicen investierende Fonds für das Jahr 2008 einen einstelligen Verlust realisiert. Bei dem Fonds mit US-amerikanischen Risikopolicen sterben die Versicherten nicht wie in den Lebensversicherungsgutachten angenommen. Auf der Basis der neuen Gutachten wird ein Großteil der Policen erst nach Ende der Fondslaufzeit fällig, so dass die sodann noch bestehenden Policen veräußert werden müssten. Der Fonds könnte auch zur Bedienung der laufenden Prämien gezwungen sein, Policen zu veräußern.   

 

„Offenbar hat auch dieser Fonds mit zu optimistischen Sterbewahrscheinlichkeiten kalkuliert“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). „Bei geschlossenen Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investieren, finden wir genau dieselben Probleme.“ In diesen Fällen hat ein von hrp eingeholtes Sachverständigengutachten ergeben, dass die Sterbetafeln VBT 2001 zur Ermittlung der wahrscheinlichen Sterbezeitpunkte untauglich sind.

 

„Fraglich ist auch“, so Dr. Brockmann weiter, „inwieweit den Anlegern tatsächlich die Besonderheiten der britischen und US-amerikanischen  Lebensversicherungen, in die Fonds der Life TIP III investieren, erläutert worden sind“. Den meisten Anlegern dürfte nicht klar gewesen sein, dass sie mit dieser fondsgebundenen Lebensversicherung auch Kapitalverluste realisieren können.

 

Hahn Rechtsanwälte empfehlen daher, eine mögliche Falschberatung fachanwaltlich prüfen zu lassen.




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