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Aus für den Degi International: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft verklagt Banken auf Schadensersatz

Hamburg: 27.10.2011

Das Aus kam früher als erwartet. Jetzt wird auch der Degi International abgewickelt. Der offene Immobilienfonds hätte am 17. November 2011 wieder öffnen müssen. Bereits am 25. Oktober 2011 hat die Fondsgeschäftsführung entschieden, den Fonds zu liquidieren. Damit befinden sich bereits sieben offene Immobilienfonds und ein Dach-Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 13,5 Milliarden Euro in Abwicklung. Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn müssen sich die 70.000 Anleger des Degi International auf Verluste einstellen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt zahlreiche Anleger des Degi International. In mehreren Fällen hat hrp die anlageberatende Bank verklagt. Insbesondere die Commerzbank taucht dabei als Gegner auf. Die rechtliche Begründung für die Schadensersatzansprüche: Falschberatung und Verheimlichung von Rückvergütungen.

 

„Die betroffenen Anleger müssen sich aber beeilen,“ rät Hahn, „denn Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile. Selbst dann, wenn nur noch Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung aufgrund der Verheimlichung von Rückvergütungen gegen die beratende Bank gegeben sein sollten“, so Hahn abschließend, „könnten diese unter Umständen zum 2. Januar 2012 verjähren“.




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