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BAC InfraTrust 2 – Lassen sich die Verluste ausgleichen?

Ursprünglich sollte sich der BAC InfraTrust 2 über den InfraTrust Asset Pool, LLLP („Asset Pool“), einer Limited Liability Limited Partnership nach US-amerikanischem Recht, an städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Infrastrukturprojekten in den USA beteiligen. Es sollte insbesondere in die Entwicklung von Standorten in Randgebieten von Städten, deren städtebauliche Bebaubarkeit, Versorgung, Erschließung, Erweiterung oder Modernisierung investiert werden. Insgesamt wurden auch bereits 27,48 Mio. USD an Kommanditkapital eingesammelt. Der Fonds ist planmäßig zum 30.06.2008 geschlossen worden.

Schon bald stellte sich jedoch heraus, dass sich die geplanten Investitionsprojekte infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht wie geplant rentabel umsetzen lassen. Infolge dessen wurde auf der Gesellschafterversammlung im August 2009 beschlossen, die bisherigen Investitionsprojekte nicht weiter fortzusetzen und stattdessen in Mobilfunkinfrastruktur zu investieren. Damit sollen die Verluste, die durch die bisherigen Investitionen in Höhe von immerhin 8,8 USD entstanden sind, ausgeglichen werden. Die Verluste belaufen sich auf immerhin 30 % des Kommanditkapitals.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits erste Gesellschafter des BAC InfraTrust 2. Hrp empfiehlt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Nach der Erfahrung von Hahn Rechtsanwälte lassen sich unter anderem regelmäßig Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung begründen. Ansprechpartnerin für diese Fonds ist RAin Dr. Petra Brockmann.

Rechtliche Erstbewertungen führen wir bei diesem Investment zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer durch. Senden Sie gerne eine E-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de. Wir lassen Ihnen sodann die erforderlichen Unterlagen zur Beauftragung einer Erstbewertung zukommen.

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