Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben – Vergleiche abgeschlossen

Mit Hochspannung wurden die Verhandlungstermine vor dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu diversen Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. zum DG-Fonds Nr. 35 (u.a. OLG Frankfurt a.M., Urt. vom 27.05.2009 - 23 U 212/07 -) erwartet, die am 10.05.2011 stattfinden sollten. Diese Verfahren wurden nunmehr durch Vergleich beendet, wie die Prozessbevollmächtigen der DZ Bank AG in diversen von Hahn Rechtsanwälte derzeit geführten Verfahren mitgeteilt haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hatte die DZ Bank AG zum Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne verurteilt, weil die abgeschlossene Mietgarantiebürgschaft teilweise auch Ansprüche aus dem Generalübernehmervertrag abgesichert hat, worauf im Prospekt aber nicht hingewiesen wird. Zudem enthalte der Investitionsplan keine klare Abgrenzung zwischen Substanzkosten und Weichkosten.

Nach den Angaben der Prozessbevollmächtigten der DZ Bank AG seien die Vergleiche nur deshalb abgeschlossen worden, weil eine Verlegung der beim Bundesgerichtshof für den 10.05.2011 anberaumten Verhandlungstermine im Hinblick auf die zeitgleich stattfindende Hauptversammlung der DZ Bank AG nicht erfolgt sei. Deswegen hätten die Vertreter der DZ Bank AG nicht an den Verhandlungsterminen beim BGH teilnehmen können, so dass man sich entschlossen habe, diese Verfahren durch Vergleich zu beenden.

Offenbar hat die DZ Bank AG eine Entscheidung in der Sache für zu riskant erachtet. Die Begründung der Prozessbevollmächtigten der DZ Bank AG ist jedenfalls wenig überzeugend.

Beim DG-Fonds Nr. 35 gibt es somit nach wie vor keine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen. Hahn Rechtsanwälte geht insbesondere auch beim DG-Fonds Nr. 35 von sehr guten Erfolgsaussichten gegenüber der DZ Bank AG aus.

Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



Buch

Dr. Petra Brockmann
Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

» Buch bestellen
» Inhaltsverzeichnis

Newsletter

Newsletter

Gern senden wir Ihnen einmal monatlich unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Anlegerschutz. Sie können sich die April-Ausgabe von "hrp aktuell" hier ansehen und sich für unseren Newsletter anmelden.

Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
» JUVE-Handbuch 2011/2012


» Focus-Anwaltsliste

Aktuelle Veranstaltungen:

Aktuelle Themen

Güteantrag bei einer öffentlichen oder privaten Schlichtungsstelle... mehr

Neuer Ratgeber: "Lebensversicherungsfonds - Juristischer Ratgeber ... mehr

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben ... mehr

Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung auch ohne Agio ... mehr

Anlagencheck wegen drohender Verjährung Ende 2011 ... mehr

Medienfonds: Neue Hoffnung für Anleger ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...