Nach Insolvenzantrag der Falk-Gruppe: Noch Chancen
für die Gesellschafter
Hamburg, 04.04.2005
Aktuell hat für vier Gesellschaften der Falk-Gruppe, Falk Capital KG, Falk Development und Falk Financial Marketing und Falk Asset Management KG der haftende Gesellschafter Helmut W. Falk Insolvenzantrag gestellt. Bei der Falk Capital handelt es sich um den größten deutschen Anbieter für geschlossene Immobilienfonds. Die Gruppe war in Schieflage geraten, nachdem die von ihr verwalteten Objekte aufgrund des schwachen Immobilienmarktes nicht mehr die prognostizierten Mieteinnahmen erbrachten. Den Gesellschaftern der Falk-Fonds waren Mietgarantien gegeben worden, die nicht mehr eingehalten werden können.
Das Emissionsvolumen sämtlicher Falk-Fonds beträgt 3,2 Mrd. Euro. Insgesamt haben sich ungefähr 29.000 Anleger an 80 Fonds beteiligt. 54 Fonds bestehen in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die neueren 26 als Kommanditgesellschaft.
Bei verschiedenen Fonds übersteigen die Zins- und Tilgungsforderungen der Banken die Mieteinnahmen der Objekte. Bei einigen Fonds sind die Mietgarantien schon seit 2003 nicht mehr ausgezahlt worden. Bei den GbR-Fonds besteht für die Anleger das Problem der persönlichen Haftung; in einigen Fällen wurden Anleger bereits aufgefordert, Nachschüsse zu leisten. Bei den KG-Fonds besteht dieses Risiko nicht; hier müssen die Anleger aber damit rechnen, dass nicht verdiente Ausschüttungen von den Banken zurückgefordert werden.
Insgesamt bestehen zivilrechtlich verschiedene Möglichkeiten für Gesellschafter der Falk-Fonds. Bei nicht „anlegergerechter Beratung“ können diese gegen ihren Anlagevermittler bzw. -berater vorgehen. Der Allgemeine Wirtschaftsdienst aus Hannover (AWD) als größter bundesdeutscher Strukturvertrieb will nach eigenen Angaben weniger als 10 % aller Falk-Fonds vermittelt haben. Bei Bestehen von Einwendungen gegen die Initiatoren o.ä. sind bei fremdfinanzierten Beteiligungen Ansprüche aus Einwendungsdurchgriff u.a. gegen die finanzierenden Banken gegeben. Zusätzlich ist bei den nach dem 01.01.2002 aufgelegten Fonds zu prüfen, inwieweit Prospekthaftungsansprüche gegen die Initiatoren und Hintermänner noch unverjährt durchgesetzt werden können. Insgesamt sollten Gesellschafter der Falk-Fonds nicht vorzeitig aufgeben, sondern sich für ihre Rechte aktiv einsetzen. Wir bieten dabei tatkräftige Unterstützung an.