Von den geschlossenen Immobilienfonds kennt man es ja schon: Durch zu optimistische Prognosen werden Anlegern vorgeblich rentable Kapitalanlagen vorgetäuscht. Spätestens dann, wenn die Generalmietverträge und/oder Garantieverträge auslaufen oder der Mietgarant insolvent wird, offenbart sich das gesamte Desaster: Die prognostizierten Mieteinnahmen sind tatsächlich am Markt nicht zu erzielen. Oft wird dann auf das angeblich nicht vorhersehbare Überangebot oder den ostdeutschen Preisverfall verwiesen.
Bei den Fonds mit britischen Zweitmarktpolicen ist die Situation nach Prüfung von Hahn Rechtsanwälte bei den meisten Fonds keine wesentlich andere. Hier wird vor allem die Finanz- und Wirtschaftskrise nach Lehman bemüht, die für die Negativ-Performance verantwortlich sei. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise seien die Bonizahlungen und Ablaufleistungen vermindert bzw. die Rückkaufswerte reduziert worden. Wie häufig, ist dieses aber nur die halbe Wahrheit. Denn oftmals wurden auch bei diesen Fonds zu optimistische Prognosen angestellt, etwa bei den britischen gehandelten Zweitmarktpolicen (TEPs). Hier wurden zu hohe Wertentwicklungen bei den Prognosen kalkuliert. So wurde zum Beispiel beim MPC Fonds Britische Leben III eine Wertentwicklung in Höhe von 9,68 % p.a. zugrunde gelegt, beim MPC Britische Leben II, der 2005 aufgelegt wurde, eine durchschnittliche Wertentwicklung von 9,45 %. Tatsächlich waren jedoch derartige Wertentwicklungen nach dem von Hahn Rechtsanwälte eingeholten Sachverständigengutachten nicht realistisch bzw. vertretbar. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte hätten daher geringere Wertsteigerungen zugrunde gelegt werden müssen. Nach dem Sachverständigengutachten zum MPC Rendite-Fonds Brititische Leben plus II sind auch die Angaben in den Emissionsprospekten zu den tatsächlichen Wertentwicklungen der britischen TEPs irreführend.
Hahn Rechtsanwälte bemängelt des Weiteren die bestehenden Beratungsdefizite bei den Banken. Da den deutschen Anlegern regelmäßig nur deutsche Kapitallebens- und Risikoversicherungen bekannt sind, muss insbesondere eine Aufklärung über die Besonderheiten der britischen Policen erfolgen. Eine dahingehende umfängliche Beratung findet aber oftmals nach den Angaben der Anleger nicht statt. Britische Lebensversicherungen weisen eine Reihe von Besonderheiten auf, die entscheidungserheblich sind und die teilweise auch nicht im Prospekt aufgeführt werden.
Nach den Mitteilungen der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH ist der Kapitalerhalt bei sämtlichen drei von MPC Münchmeyer Petersen Capital AG aufgelegten Fonds nicht sichergestellt.
Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Gesellschafter, die Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Kreditinstitute geltend machen. Es ist bereits eine Klage gegen die SEB AG anhängig. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Betroffenen Investoren bieten wir eine Erstbewertung des konkreten Falls zu 250,- Euro an. Bei Interesse senden Sie bitte eine Email an info@hahn-rechtsanwaelte.de. Ansprechparterin bei den Lebensversicherungsfonds ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.