Auf der Gesellschafterversammlung der MTV IV BioEnergie GmbH & Co. KG am 11. Juni 2008 in Asendorf ging es wegen der wirtschaftlichen Lage des Fonds hoch her. Anwesend waren zahlreiche Gesellschafter, die sich über das wirtschaftliche Desaster des Fonds von der Fondsgeschäftsführung informieren lassen wollten und genau das zu hören bekamen, was bereits im Vorwege mitgeteilt worden war: Es steht schlecht um den Fonds. Sollten keine weiteren liquiden Mittel in Höhe von 3 Mio. € beschafft werden können, müsste Insolvenz angemeldet werden. Die Geschäftsführung, die MTV Capital Invest AG, hatte zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen, um von den Gesellschaftern die Zustimmung zur weiteren Kreditaufnahme in Höhe von 3 Mio. € und zum möglichen vorzeitigen Verkauf der Biogasanlagen zu erhalten.
Tatsache ist, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2007 erneut einen erheblichen Verlust „erwirtschaftet“ hat. Dieser beläuft sich laut Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 auf 2.975.662,49 €. Der Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde hrp/ Hahn Rechtsanwälte im Anschluss an die Gesellschafterversammlung übersandt. Die Umsatzerlöse beliefen sich lediglich auf 391.913,93 €. Prognostiziert waren demgegenüber über 3,51 Mio. €.
Die Fondsgesellschaft benötigt zur Fertigstellung der Biogasanlagen zudem aktuell noch 3 Mio. €, wofür offenbar eine Kreditzusage der KBC Bank, Bremen, vorliegt. Diese Zusage steht allerdings unter der Bedingung, dass die Gesellschafter vorsorglich bereits aktuell einem möglichen vorzeitigen Verkauf der Biogasanlagen zu einem Kaufpreis von mindestens 80 % (ca. 22,9 Mio. €) der tatsächlichen Gesamtinvestitionskosten per 31.03.2008 (ca. 28,6 Mio. €) zustimmen. Für den Fall, dass der Kredit bei der KBC Bank nicht (in voller Höhe) bedient werden kann, könnte dann eine Verwertung der Biogasanlagen durch die Bank erfolgen. Die Fondsgeschäftsführung hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Kredit ansonsten nicht bewilligt wird und für diesen Fall die Geschäftsführung gezwungen sei, Insolvenzantrag zu stellen.
Umso erstaunlicher ist das Ergebnis der Abstimmung, das sogleich im Anschluss an die Gesellschafterversammlung verkündet wurde und mit dem wohl kaum einer der Teilnehmer gerechnet hatte: Es hat sich eine Mehrheit für die Kreditaufnahme, allerdings gegen die vorsorgliche Zustimmung zu einem Verkauf der Anlagen zu 80% des Gesamtinvestitionsvolumens ausgesprochen. Damit ist unklar, ob die KBC Bank die 3 Mio. €, die zur Fertigstellung der Anlagen zwingend erforderlich sind, tatsächlich zur Verfügung stellen wird. Sollte dieses nicht der Fall sein, lässt sich die Insolvenz wohl kaum noch abwenden.
Nach Information von Hahn Rechtsanwälte sind die Beteiligungen primär über die Volks- und Raiffeisenbanken sowie über die Sparkasse Fürth vertrieben worden. In diesem Zusammenhang prüft Hahn Rechtsanwälte bereits aktuell Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Ansprechpartner ist in diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Peter Hahn unter peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de.
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