Die wenigsten Anleger werden es wissen: Sofern Kapitalanlagen aus dem grauen Kapitalmarkt (z.B. geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen, Private Placements) vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind, verjähren etwaige Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2011! Verantwortlich dafür ist die Schuldrechtsmodernisierung, mit der eine 10-Jahres-Höchstfrist eingeführt wurde. Diese Frist endet mit dem 31. Dezember 2011 und spätestens am 2. Januar 2012.
Hahn Rechtsanwälte empfiehlt daher allen Kapitalanlegern, etwaige Schadensersatzansprüche noch in diesem Jahr rechtzeitig prüfen zu lassen, um bei Bedarf noch verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten. Es sollten vor allem solche Kapitalanlagen überprüft werden, die wirtschaftlich nicht prospektgemäß laufen. Angezeigt kann es aber auch sein, andere Investments prüfen zu lassen, die derzeit noch keine Abweichung zu der Prognoserechnung aufweisen. Bei einigen Anlagen ist möglicherweise schon absehbar, dass sich mit dem Auslaufen von Garantiemietverträgen wirtschaftliche Probleme einstellen werden. Auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Schieflage einer Gesellschaft erst im Jahre 2012 oder später offenbart, wären etwaige Schadensersatzansprüche auf Grund der 10-Jahres-Höchstfrist bereits verjährt.
Hrp bietet daher allen Anlegern einen kostengünstigen Anlagencheck an. Erfragen Sie daher für Ihr Portfolio ein individuelles Angebot für diesen Anlagencheck und senden uns eine Übersicht zu den betroffenen und vor 2002 gezeichneten Beteiligungen mit anliegendem Formular.