1. Hat der Kundenberater der Bank vor Erwerb der Zertifikate Ihre persönlichen Anlageziele überprüft? Ist Ihr Risikoprofil in einem Wertpapiererfassungsbogen dokumentiert worden?
2. Wenn ja, stimmen die Feststellungen in dem Erfassungsbogen mit Ihrer wirklichen Risikobereitschaft überein? Passen die erworbenen Zertifikate zu Ihren Anlagevorstellungen (Laufzeit, Verfügbarkeit, Risiken und Diversifikation der Anlage)?
3. Haben Sie ein Festpreisgeschäft oder ein Kommissionsgeschäft abgeschlossen (siehe Abrechnungsbogen mit entsprechendem Vermerk)?
4. Sind Ihnen bei einem Kommissionsgeschäft die Provisionen (Rückvergütungen und Aufgeld) bzw. bei einem Festpreisgeschäft die Gewinnmargen, die bei Erwerb des Zertifikats an die anlageberatende Bank gezahlt wurden, offen gelegt worden?
5. Sind Sie über die allgemeinen Risiken einer Anlage in Zertifikate (zum Beispiel: Kursrisiko, eingeschränkte Verkehrsfähigkeit sowie Kursmanipulationsrisiko durch Emittentin) aufgeklärt worden?
6. Ist mit dem erworbenen Zertifikat ein Substanz- oder Totalverlust verbunden und ist Ihnen dieses Risiko vor Erwerb erläutert worden?
7. Sind Sie auf das Emittentenrisiko hingewiesen worden?
8. Haben Sie vor Erwerb der Zertifikate schriftliche Informationen erhalten (Basisinformation über Vermögensanlagen in Wertpapieren, Kurzprospekt/Onepager und Prospekt)?
9. Schadensersatzansprüche bei Falschberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Zertifikates verjähren gem. § 37 a WpHG in drei Jahren ab Ordererteilung bzw. Erwerb der Wertpapiere.
10. Soweit Sie anhand dieser Vorprüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Bank gegen eine oder mehrere Pflichten verstoßen hat und Ihnen daher Schadensersatzansprüche gegen diese zustehen könnten, sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen.