Von der steuerlichen Problematik sind auch die von Hannover Leasing aufgelegten Fonds betroffen. So wurde beispielsweise bei der LORD Dritte Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (Hannover-Leasing-Fonds Nr. 114) angekündigt, dass es im Jahr 2000 (Erstjahr der Beteiligung) zu einer deutlichen Minderung der zugewiesenen Verluste kommen könne. Auch auf Fondsebene hat die steuerliche Neubewertung erhebliche Folgewirkungen im Hinblick auf die Gewerbesteuer.
Betroffen von der steuerlichen Problematik sind folgende von Hannover Leasing aufgelegte Medienfonds:
Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland Filmproduktions GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH & Co. KG (2003)
Beteiligungsangebot Nr. 126, „Dia“ Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 128, „Sam“ Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 129, „Unfaithful“ GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 130, „Shallow Hal“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 131, „First Twenty Million“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG (2004)
Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)
Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH & Co. KG (2005)
Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (2003)
Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (2004)
Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (2005)
Hahn Rechtsanwälte (hrp) vertritt bereits zahlreiche Investoren, die Schadensersatzansprüche u.a. gegen die beratende Bank geltend machen. Die Anleger sollten sich nach Auffassung von hrp nicht darauf beschränken, die von der Fondsverwaltung gegen die Steuerbescheide eingelegten Rechtsmittel abzuwarten, zumal diese Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange dauern. Nach Ansicht von hrp bestehen Schadensersatzansprüche gegen die jeweils beratende Bank und die Gründungs- und Treuhandkommanditisten. Gerne führen wir auch in Ihrem Fall eine konkrete Erstbewertung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und MwSt. durch. Sofern Sie Interesse an einer Einschätzung Ihres Falles haben, senden Sie uns bitte die Unterlagen per Post, per Telefax unter: 040-365681 oder per E-Mail an: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de.
Informationsveranstaltungen von Hannover Leasing:
Hannover Leasing hat im Januar 2010 in verschiedenen Städten in der Bundesrepublik Deutschland, u.a. in Hamburg am 19.01.2010, für die betroffenen Anleger der insgesamt zwölf Medienfonds Informationsveranstaltungen durchgeführt. Nach Schätzung von Hahn Rechtsanwälte waren in Hamburg etwa 350 Gesellschafter erschienen. Geschäftsführer Andreas Ahlmann gab zunächst ein kurzes Eingangsstatement. Als Referenten traten zusätzlich RA Dr. Schmalenbach, RA Dr. Lüdike, beide von der Kanzlei Freshfield sowie Prof. Dr. Fischer von der Universität Kiel auf.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Hannover Leasing ist nicht bereit, gegenüber den betroffenen Gesellschaftern der dreizehn Medienfonds auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Man sehe keine Sorgfaltspflichtverletzung bei Prospektierung der Medienfonds.
• Die Geschäftsführung von Hannover Leasing sieht sich auch nicht in der Lage, auf die Vertriebspartner einzuwirken, dass diese gegenüber den betroffenen Anlegern auf die Einrede der Verjährung verzichten.
• Hannover Leasing will auch grundsätzlich die Daten der einzelnen Gesellschafter der dreizehn Fonds an Mitgesellschafter nicht herausgeben. Eine Ausnahme werde nur dann gemacht, wenn Gesellschafter eine ausdrückliche positive Anweisung an den Treuhänder gegeben hätten. Im Übrigen seien zahlreiche Kommanditisten auf eigenen Wunsch als Vollkommanditisten m Handelsregister eingetragen.
• Hannover Leasing hat für alle Gesellschafter aller betroffenen Fonds eine Aussetzung der Vollziehung durchsetzen können. Beim Lord II hat die Fondsgeschäftsführung eine Musterklage beim Finanzgericht München eingereicht. Hannover Leasing sieht gute Erfolgsaussichten für das finanzgerichtliche Klagverfahren, das sich allerdings durchaus sieben Jahre hinziehen kann.
• Bei einzelnen Fonds (MONTRANUS I und Beteiligungsangebot 114 [Lord III]) können Sonderprobleme bestehen. Dies betreffe aber nicht die vorgenannten Fonds insgesamt, sondern nur einzelne Anleger, die z.B. spät - nach Beginn der „Vordreharbeiten“ - der Fondsgesellschaft beigetreten seien.
• Hinsichtlich des gegen Hannover Leasing bzw. deren Verantwortliche eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren sei von der zuständigen Staatsanwaltschaft München noch kein konkreter Tatvorwurf erhoben worden. Angaben zum aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens will Hannover Leasing keine Angaben machen.
• Bestimmte inkriminierte Klauseln (vgl. Konferenz der Einkommenssteuerreferenten des Bundes und der Länder im September 2007) befinden sich auch in den Schuldübernahmeverträgen von Hannover Leasing.
Fazit:
Die betroffenen Gesellschafter der vierzehn Medienfonds von Hannover Leasing dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die überwiegende Aberkennung der Steuervorteile aufgrund des finanzgerichtlichen Musterverfahrens aufgehoben werden wird. Im Hinblick auf die dreijährige Verjährungsfrist, die aufgrund eines Rundschreibens von Hannover Leasing aus 2007 zur Steuerproblematik bereits am 31.12.2010 enden könnte, sollten rechtsschutzversicherte Anleger, die ihren Medienfonds aufgrund einer Falschberatung einer Bank gezeichnet haben, etwaige Schadensersatzansprüche (zum Beispiel wegen Verheimlichung von Kick-Back-Zahlungen) anwaltlich geltend machen lassen. Auch die anderen Anleger müssen rechtzeitig vor dem Jahresende 2010 für eine Hemmung der Verjährung hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche sorgen.