Von der steuerlichen Problematik sind auch die von der LHI aufgelegten KALEDO-Fonds betroffen. So wurde beispielsweise bei der KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG „Fernseh-Productionsfonds“ angekündigt, dass es zu einem Wegfall von anfänglich steuerlichen Verlusten in Höhe von ca. 85% des Kommanditkapitals kommen könne. Auch auf Fondsebene hat die steuerliche Neubewertung erhebliche Folgewirkungen. So mussten aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht in der Handelsbilanz Rückstellungen für eventuell zusätzlich fällig werdende Gewerbesteuernachzahlungen gebildet werden. Dies führt statt einer planmäßigen Liquidität in Höhe von 318 TEURO zu einem Liquiditätsfehlbetrag im Jahre 2008 in Höhe von 3.308,7 TEURO. Mittel für die freie Ausschüttung stehen infolge dessen nicht zur Verfügung.
Gemäß Beschlussfassung vom 20.12.2007 wurde die Geschäftsführung bevollmächtigt, den fehlenden Liquiditätsbetrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit Fremdmitteln und im Vorgriff auf die bei Ende des Lizenzvertrages fällige Schlusszahlung vorzufinanzieren. Die Anleger müssen daher auch in diesem Fall mit einer reduzierten Schlussausschüttung rechnen.
Betroffen von der steuerlichen Problematik sind folgende von der LHI aufgelegten Medienfonds:
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MFF Feature Productions GmbH & Co. KG (L), 1999 |
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MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG (L), 2000 |
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KALEDO Productions GmbH & Co. KG (L), 2003 |
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KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG (L), 2004 |
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KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG (L), 2005 |
Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Investoren, die Schadensersatzansprüche u.a. gegen die beratende Bank geltend machen. Die Anleger sollten sich nach Auffassung von hrp nicht darauf beschränken, die von der Fondsverwaltung gegen die Steuerbescheide eingelegten Rechtsmittel abzuwarten, zumal diese Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange dauern. Nach Ansicht von hrp bestehen Schadensersatzansprüche gegen die jeweils beratende Bank und die Gründungs- und Treuhandkommanditisten. Nach Ansicht von hrp besteht zudem bei dem KALEDO-Fonds III gegen die DSL Bank ein Anspruch auf komplette Rückabwicklung der Beteiligunganlage. Bei dem KALEDO-Fonds II kann u. E. die Nord/LB auf Rückabwicklung in Anspruch genommen werden.
Gerne führen wir auch in Ihrem Fall eine konkrete Erstbewertung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und MwSt. durch. Sofern Sie Interesse an einer Einschätzung Ihres Falles haben, senden Sie uns bitte die Unterlagen per Post, per Telefax unter: 0421-2468511 der per E-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de.