Von dem Initiator KGAL / ALCAS sind insgesamt 13 Medienfonds aufgelegt worden, 10 mit leasingähnlicher Struktur, 3 dieser Fonds sind als teiloperative Fonds ausgestaltet. Betroffen sind annähernd 20.000 Investoren, die jetzt mit hohen Steuernachforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Platziert wurde ein Volumen von rund 1,6 Mrd. €.
Die sog. Medienfonds mit Defeasence-Struktur kennzeichnen sich dadurch, dass langfristige Lizenzverträge zur Verwertung der produzierten Filme mit einem Filmvertrieb (Lizenznehmer) abgeschlossen werden und eine entsprechende Schuldübernahme durch eine deutsche Großbank vorliegt. Im Rahmen der Schuldübernahmeverträge verpflichtet sich das Kreditinstitut, die Lizenzraten bzw. die Einmalzahlung am Ende der Laufzeit gegen Zahlung eines Schuldübernahmeentgeltes schuldbefreiend zu übernehmen. Die Finanzbehörden gehen nunmehr davon aus, dass die Schuldübernahme als „abstraktes Schuldversprechen“ zu qualifizieren ist und damit als „Kaufpreisforderung“ in der Bilanz zu aktivieren sei. Von den steuerlichen Änderungen sind offenbar nicht nur die leasingähnlichen Fonds betroffen, sondern auch die teiloperativen Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur. Jedenfalls hat die Finanzverwaltung angekündigt, die steuerliche Bewertung auch auf die teiloperativen Medienfonds anwenden zu wollen.
Von der KGAL /ALCAS sind folgende leasingähnliche Medienfonds aufgelegt worden:
Zu den teiloperativen Medienfonds der KGAL / ALCAS gehören folgende:
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MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG (Beteiligungsangebot Nr. 126) |
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MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project II KG (Beteiligungsangebot Nr. 134) |
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MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG (Beteiligungsangebot Nr. 136) |
Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Investoren, die Schadensersatzansprüche u.a. gegen die beratende Bank geltend machen. Die Anleger sollten sich nach Auffassung von hrp nicht darauf beschränken, die von der Fondsverwaltung gegen die Steuerbescheide eingelegten Rechtsmittel abzuwarten, zumal diese Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange dauern. Nach Ansicht von hrp bestehen Schadensersatzansprüche gegen die jeweils beratende Bank und die Gründungs- und Treuhandkommanditisten.
Gerne führen wir auch in Ihrem Fall eine konkrete Erstbewertung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und MwSt durch. Sofern Sie Interesse an einer Einschätzung Ihres Falles haben, senden Sie uns bitte die Unterlagen per Post, per Telefax unter: 0421-2468511 oder per E-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de.