„Meadowlands Xanadu“ sollte das größte Shopping-Center in den USA werden, das u.a. mit 260.000 Quadratmetern Einzelhandelsfläche, einer Ski-Indoorhalle und einem Riesenrad ausgestattet sein sollte. Die Eröffnung war ursprünglich für November 2008 geplant. Infolge von wirtschaftlichen Problemen des KanAm-Partners Mills wurde daraus jedoch nichts.
Nach aktuellen Mitteilungen haben die Gläubigerbanken Rückgriff auf alle besicherten Werte genommen. Sieht man einmal von den Ausschüttungen ab, müssen die Anleger ansonsten mit dem Verlust ihres eingesetzten Kapitals rechnen.
Betroffen sind vor allem der KanAm-USA XXII und der Real Estate Partners I. Beide Fonds haben ausschließlich in das Projekt investiert. Beim KanAm-USA XXII sind beispielsweise derzeit erst 29% der Beteiligungssumme als Ausschüttungen zurückgeflossen.
Die KanAm-Fonds XXII und Real Estate Partners I sind sowohl von Banken (insbesondere Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen) sowie von freien Anlageberatern vertrieben worden. Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Gesellschafter, die gegenüber dem beratenden Institut Schadensersatzansprüche geltend machen. Gerne übernehmen wir auch für Sie eine konkrete Erstbewertung Ihres Falles zu einem Pauschalbetrag von 250,00 € inkl. Auslagen und MwSt. Sofern Ihrerseits Interesse an einer Erstbewertung besteht, senden Sie uns gerne eine formlose E-Mail (info@hahn-rechtsanwaelte.de) oder Schreiben uns per Post (Marcusallee 38, 28359 Bremen) oder Fax (0421-2468511) an. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.
Wir möchten Sie des Weiteren auf unseren aktuellen Infotag in Stuttgart am 11.08.2011 aufmerksam machen. Für Anmeldungen verwenden Sie bitte das Anmeldeformular, das Sie hier aufrufen können.
Fordern Sie auch unsere kostenfreien Handlungsempfehlungen an! Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de unter dem Stichwort „Handlungsempfehlungen KanAm-USA-Fonds“.