Alphaterm zahlungsunfähig??
Nun hat sich auch hinsichtlich der Alphaterm AG in Hamburg, Anbieterin von atypisch stillen Beteiligungen, das hohe Risiko einer solchen Kapitalanlage verwirklicht.
Am 07.02.2007 hat das zuständige Insolvenzgericht Hamburg (Az.: 67a IN 67/07) Sicherungsmaßnahmen angeordnet sowie einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist zu Anfang April zu erwarten.
Die Anleger haben damit den Verlust ihrer gesamten Einlage zu erwarten. Darüber hinaus droht eine erhebliche Nachschusspflicht sowie die Verpflichtung zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen. Diese sind im Zweifel als eigenkapitalmindernd zu werten und können vom Insolvenzverwalter sofort und in einer Summe zurückgefordert werden. Das gleiche gilt für noch nicht erbrachte Einlagen.
Vor atypisch stillen Beteiligungen, die mit Ratensparkonzepten Kleinstanleger in das finanzielle Verderben locken, warnt hrp schon lange (siehe Artikel zur Göttinger Gruppe, Run auf Konten und Kassen, Frankonia etc).
Auch noch zum jetzigen Zeitpunkt und gerade jetzt ist Anlegern dringend anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so den erheblichen Nachschuss- und Rückzahlungspflichten zu entgehen und Ihre Ansprüche auf Rückzahlung ihrer Einlage eventuell zur Tabelle anzumelden.
Die Chancen zumindest einige dieser Ziele zu verwirklichen stehen gut:
Seit dem 01.Januar 1998 ist bei ratierlichen Auszahlungen, so wie sie auch die Alphatherm AG als Option anbot eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften erforderlich. Diese kann die Alphatherm AG nicht vorweisen. Deshalb hätten Anleger bereits bei Vertragsschluss daraufhin gewiesen werden müssen, dass die Verwirklichung des Anlagekonzeptes unwahrscheinlich ist.
Haben die Vermittler dieser Kapitalanlage dies nicht getan, haftet die Gesellschaft für diese und weitere Aufklärungsversäumnisse.
Gerne stehen Ihnen HRP Anwälte kurzfristig für eine kostengünstige Erstbewertung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung. Anfragen richten Sie bitte an info@hahn-rechtsanwaelte.de.