Der mittlerweile verstorbene Philipp Kreuzer hat nicht nur beim Frankfurter Turmcenter sein Unwesen getrieben, sondern ist nach weiteren Prüfungen von Hahn Rechtsanwälte auch bei dem Hamburger Alster-Center nach ähnlichem Muster vorgegangen.
Philipp Kreuzer hat bereits im Jahre 1998 durch eine erste Kapitalerhöhung Anlegergeld in Höhe von 35,5 Mio. DM zur Beteiligung an der „Alster Center Objektverwaltung Helios Beteiligungs GmbH & Co. KG“ eingesammelt. Das investierte Kapital ist im Wesentlichen zur Reduzierung der Zinsbelastungen verwandt worden. Die Gesellschaft hatte bereits damals Bankschulden in Höhe von 88,8 Mio. DM. Zudem wies die Bilanz zum 31.12.1999 ein negatives Kapital in Höhe von 76.577.255,00 DM auf, das im Wesentlichen durch Verluste und Entnahmen zustande gekommen ist. Herr Philipp Kreuzer hat die Gesellschaft offenbar auch in diesem Fall durch erhebliche Entnahmen geplündert (siehe auch Turmcenter).
Mit wiederum fadenscheinigen Argumenten wurden im Jahre 2000/2001 weitere Gesellschafter zur Beteiligung, dieses Mal am sog. „Renditefonds Alster-Center 2000“, eingeworben. Auch hier hat der von HRP beauftragte Sachverständige bei der ersten Plausibilitätsprüfung festgestellt, dass das Konzept in sich nicht plausibel ist. Bereits der angenommene Objektwert in Höhe von 163.830.000,00 DM lässt sich bei Anwendung der regulären Bewertungsgrundsätze nicht vertreten. Die Objektbewertung erfolgte auf der Basis einer ab 2001 (nach dem geplanten Umbau) prognostizierten Miete von jährlich 8,6 Mio. DM sowie einem Faktor von 19,05. Aufaddiert wurden weiter Wertanpassungen in Höhe 6.594.000,00 DM, die u.a. durch einen angeblichen Finanzierungsvorteil in Höhe von 4,5 Mio. DM für den Zeitraum 2008 bis 2012 entstehen sollen. Diese Werterhöhungen sind betriebswirtschaftlich nach Aussage unseres Gutachters nicht nachvollziehbar. Unter Ansatz der Bankschulden in Höhe von 88,8 Mio. DM (nicht: 77.890.000,00 DM) wird daher ein fiktives gesamtes Gesellschaftskapital von 92,5 Mio. DM errechnet und folglich ein Kaufpreis von 43,5 Mio. DM.
Allein die angesetzte Nettomieteinnahme über 8,6 Mio. DM entspricht einer Steigerung zu 1998 um 48 %. Wie bereits beim Turmcenter wurden auch beim Aster Center die Zinsbelastungen durch Zinsvorauszahlungen schöngerechnet. Der Sachverständige kommt daher auch bezüglich des Alster-Centers zu dem Ergebnis: Das Anlagekonzept ist in sich wirtschaftlich nicht tragfähig und plausibel.
Kapital-markt intern hat bereits in seinem Prospekt-Check vom 25.01.2001 darauf hingewiesen, dass der angesetzte Objektwert nicht plausibel ist. Auf den Prospekt-Check als Beilage zur Ausgabe Nr. 4/01 wird verwiesen.
Wir sehen daher gute Chancen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen und diese auf Schadensersatz haftbar zu machen. Dies betrifft u.a. die Fondsinitiatoren bzw. die Erben, die WTM Wirtschaftstreuhand und die eingeschalteten Vermittler.
Bei Anfragen können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden oder eine e-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de senden. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag i.H.v. 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Bremen, den 11.04.2006