Nach der Selbstdarstellung sollen die Boll-Filmfonds von der Performance kaum zu übertreffen sein. Vollmundig wird in einem Werbeflyer davon gesprochen, dass die Boll- Medienfonds in dreifacher Hinsicht die Nr. 1 seien und zwar im Hinblick auf die Ausschüttungen, die steuerliche Sicherheit und die Transparenz aller Erlöse und Kosten im Vergleich zu anderen deutschen Medienfonds. Die Realität sieht zumindest im Hinblick auf die Ausschüttungen und die Transparenz anders aus. So sollten beispielsweise bei der Fünfte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG insgesamt bis 2008 99,23% auf der Basis der Zeichnungssumme ausgeschüttet werden. Tatsächlich sind 7% an Ausschüttungen gezahlt worden.
Als Grund für den Misserfolg des Fonds, der den Film „IN THE NAME OF THE KING – a Dungeon Siege tale“ produziert hat, muss auch in diesem Zusammenhang die in letzter Zeit viel bemühte Finanzkrise herhalten. Nicht nur, dass die Anleger bislang nur 7% an Ausschüttung erhalten haben, müssen sie wahrscheinlich noch mit der Einforderung der noch nicht eingezahlten Einlage in Höhe von 20% rechnen. Konzeptionsgemäß sollte auf die Zeichungssumme zunächst nur – wie es heißt liquiditätsschonend - 80% der Zeichnungssumme eingezahlt werden. Sollten die zukünftigen Erlöse des Films, was wahrscheinlich ist, nicht zur Rückführung des Kredites reichen, werden die Anleger am Ende der Laufzeit des Fonds diese Beträge „nachschießen“ müssen.
Investoren sollten bei diesen Filmfonds mögliche Schadensersatzansprüche unter anderem wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. -vermittlung prüfen lassen. Gerne bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstbewertung Ihres individuellen Falles zu 250,00 € inkl. MwSt. und Auslagen an. Bitte lassen Sie uns dafür den beiliegenden Fragebogen, eine Kopie des Zeichnungsscheins und sonstige Unterlagen, die Ihnen anlässlich der Beratung überreicht worden sind, zukommen. Ansprechpartnerin für die Boll-Fonds ist RAin Dr. Petra Brockmann (petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de).